Essen. Bei der elften Ziehung der laufenden Jackpotperiode am 24. April bleibt die Gewinnklasse 1 erneut unbesetzt. Sechs Millionäre gibt es dennoch.

Spielteilnehmer aus vier Nationen können sich seit vergangenem Freitag (24. April) Millionäre nennen. Jeweils 3.920.309,50 Euro gingen in der Gewinnklasse 2 gleich dreimal nach Baden-Württemberg, sowie nach Norwegen, Schweden und Finnland. Durch den Überlauf des Jackpots aus dem obersten Gewinnrang hatte sich in der Gewinnklasse 2 ein weiterer Jackpot von rund 22 Millionen Euro gebildet. Bei den gezogenen Gewinnzahlen 6, 13, 15, 34 und 35 sowie den beiden Eurozahlen 1 und 5 fehlte den neuen Millionären nur eine weitere richtige Eurozahl zum Knacken des obersten Gewinnrangs.

Der Mega-Jackpot von 90 Millionen-Euro wandert somit in den Wonnemonat Mai. Zur kommenden Ziehung am „Tag der Arbeit“ (1. Mai) steht der Jackpot in der ersten Gewinnklasse die fünfte Woche in Serie bei seinem maximalen Betrag. Seit nunmehr elf Wochen ist der oberste Gewinnrang nicht mehr getroffen worden. Zuletzt gelang dies einer Person aus Nordrhein-Westfalen. Diese gewann am 7. Februar die Rekordsumme von 90 Millionen Euro.

Chance von 1:6 Millionen

Besondere Spannung verspricht am kommenden Freitag (1. Mai) erneut die Gewinnklasse 2. Bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1:6 Mio. bietet der Jackpot von rund 23 Millionen Euro auch die Aussicht auf Millionengewinne in diesem Rang. Bei den Ziehungen der letzten Wochen konnten durch den Jackpotüberlauf bereits zahlreiche Spielteilnehmer im zweiten Gewinnrang zu Millionären werden. Zum Vergleich: Die Chance auf einen Treffer in der obersten Gewinnklasse liegt bei 1:95 Millionen.

Unter www.eurojackpot.de sowie in den geöffneten Lotto-Annahmestellen im Bundesgebiet kann man seinen Tipp zur kommenden Ziehung am 1. Mai abgeben.

Keine Spielteilnahme unter 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen! Hilfe und Beratung unter:

Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW - Telefon: 0 800-0 77 66 11 (kostenlos)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Telefon: 0 800-1 37 27 00 (kostenlos)