Essen. Münsteraner Unternehmen Westlotto warnt: Verbraucher müssen mit harten Konsequenzen rechnen.
Ein neues Glücksspielurteil: Verbraucher, die bei nicht zugelassenen Online-Glückspielanbietern ihre Tipps abgeben, müssen mit harten Konsequenzen rechnen, hat das Amtsgericht München jetzt bestätigt, als es einen jungen Mann für dessen Teilnahme am illegalen Glücksspiel im Internet verurteilte.
Illegales Online-Glücksspiel ist strafbar – auch für die Tipper: Viele ausländische Lotterie- und Wettvermittler haben in Deutschland keine Lizenz. Wer trotzdem mitspielt, macht sich, genau wie der Anbieter, strafbar. Der in München verurteilte 25-jährige Malermeister hatte regelmäßig online bei einem Anbieter aus Gibraltar gespielt. Dessen Onlineangebot ist aber in Deutschland verboten. Dies hätte der junge Spielteilnehmer durch einen Blick in die Nutzungsbedingungen sowie eine einfache Google-Suche auch leicht herausfinden können. Die Strafe des AG München dürfte ihn nun hart treffen: Neben einer saftigen Strafzahlung muss er den Gewinnbetrag in Höhe von 63 490 Euro an die Staatskasse abtreten.
Westlotto-Geschäftsführer Andreas Kötter sieht sich mit der Kritik von staatlichen Glücksspielanbietern an den mangelnden Verbraucherschutzregelungen der illegalen Glückspielbieter im Internet bestätigt: „Dieses Urteil zeigt vielen Spielern endlich auf, dass tatsächlich Konsequenzen für Tipper entstehen, die bei nicht zugelassenen Onlineanbietern ihren Tippschein abgeben. Abgesehen von möglichen gerichtlichen Strafen sollten Nutzer auch wissen, dass bei den unzulässigen Internetanbietern zudem noch grundsätzliche Gefahren, beispielsweise des Datenmissbrauchs oder der ausbleibenden Geldüberweisung im Gewinnfall bestehen können“, so Kötter weiter.
Wer bei den staatlichen Lotteriegesellschaften tippt oder spielt, muss sich keine Sorgen machen. Hier ist die Sicherheit legalen Online-Glücksspiels staatlich gewährleistet. Und sicheres Glücksspiel macht auch Spaß: Allein im letzten Jahr gab es in NRW 23 Neu-Millionäre. Und ca. alle acht Stunden konnte Westlotto einem NRW-Bürger 10 000 Euro oder mehr überweisen. Viele dieser Glückspilze hatten ihren Tippschein via Internet abgegeben. „Und bei unseren Gewinnen muss niemand befürchten, dass das Geld wieder zurückgezahlt werden muss“ verspricht Andreas Kötter.