Der Jugendmedienschutz wird aktualisiert. In seinem neuen Entwurf sind nun auch Online-Spiele enthalten. Spiele, die nicht auf einem Datenträger veröffentlicht werden, erhalten jetzt ebenfalls die USK-Kennzeichnung.
USK-Kennzeichnungen auf Online-Spielen waren eines der großen Ziele des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, den die Ministerpräsidenten der Länder am 25. März abgesegnet haben. Damit ist die Novelle schon so gut wie durch. Als nächstes werden die Länderparlamente über die neuen Inhalte in Kenntnis gesetzt, woraufhin das neue Gesetz dann bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten am 10. Juli unterschrieben werden soll. Sofern alles seinen gewohnten Gang geht, treten die Änderungen am 1. Januar 2011 in Kraft.
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Bereits im Vorfeld wurde der neue Staatsvertrag kritisiert. Während die Piratenpartei "erhebliche Eingriffe in die Struktur des freien Internets" sah, kritisierte man in der Branche in Hinblick auf die Alterseinstufung von Online-Spielen die Einführung von mehr als einem Bewertungssystem. So soll es zwar USK-Kennzeichnungen auf den betroffenen Spielen geben, doch die Vergabe wird von der Kommission für Jugendmedienschutz geleitet.
Die USK sieht sich aber dennoch als die treibende Kraft: "Die USK bleibt auch in Zukunft der einzige Garant für eine einheitliche Alterskennzeichnung bei Computerspielen", so Geschäftsführer Felix Falk. "Wenn wir in Deutschland weiterhin das hohe Niveau des Kinder- und Jugendschutzes bei Computerspielen halten wollen, müssen wir weiterhin so klare und einheitliche USK-Kennzeichen bieten können, damit diese in der Öffentlichkeit auch verstanden und befolgt werden", bekräftigt Falk. Deshalb gehe er davon aus, dass sowohl die Länder als auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in den anstehenden Verhandlungen den Wunsch nach einem systematischen und einheitlichen Verfahren teilen und man deshalb in der Praxis zu guten Ergebnissen kommen werde. "Die USK wird kurzfristig ein Verfahren anbieten, das allen Anbietern die Kennzeichnung ihrer Spiele ermöglicht, egal ob auf Datenträger, zum Download oder als Browser-Spiel", versichert Felix Falk.
Des Weiteren bemängelt die Community, dass man das Internet wie Rundfunk behandelt. Zwar habe man im Vergleich zum ersten Entwurf die Sendezeitenregelung, nach der Inhalte ohne Jugendfreigabe erst zu später Stunde ausgestrahlt werden dürfen, entfernt, dennoch stehen Webseitenbetreiber durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch mehr in der Verantwortung. Wenn der Betreiber selbst keine freiwillige Alterskennzeichnung vornimmt, könnte der Inhalt als nicht jugendfrei eingestuft werden. Falsche Einschätzungen könnten dagegen Strafen durch die KJM nach sich ziehen. Blogger und andere Privatpersonen werden dann ebenfalls zur Verantwortung gezogen.
Eltern können selbst entscheiden
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beinhaltet neben der Jugendfreigabe von Games, die nicht auf einem Datenträger veröffentlicht werden, auch die freiwillige Alterskennzeichnung von Webinhalten. Diese sollen von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden, die daraufhin bestimmte Inhalte im Netz für jüngere Nutzer freigeben oder sperren können. Die Provider sollen zukünftig stärker auf diese Programme aufmerksam und sie für Eltern leichter zugänglich machen.
"Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen", so der Rheinland-Pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck.
Online-Nutzer wie Betreiber sehen in der neuen Jugendmedienschutz-Regelung jedoch eher Chaos als den von Beck angesprochenen Schutz der Jugendlichen.
"Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg gemeinsam getragener Verantwortung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Sie dient dem wirksamen Schutz unserer Kinder in der medialen Welt auch im Internet."
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