Karlsruhe/Mönchengladbach. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Revision zweier Frauen gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach verworfen.

Im Verfahren um den Tod einer 13-jährigen Schülerin auf einer Klassenfahrt in London ist das Urteil gegen zwei Lehrerinnen aus Mönchengladbach jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag, 16. Januar, mit, die Revision der beiden Frauen sei verworfen worden (3 StR 292/24).

Das Landgericht Mönchengladbach hatte die beiden Frauen am 15. Februar 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils 180 Tagessätzen verurteilt; die ältere der beiden Lehrerinnen war zu 23.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden, ihre Kollegin zu 7200 Euro.

Tod auf Klassenfahrt: BGH sieht keine Rechtsfehler bei Urteil gegen Lehrerinnen

Beide Frauen hatten im Juni 2019 eine Studienfahrt betreut, auf der die 13-jährige zuckerkranke Schülerin Emily gestorben war. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte jetzt das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach. Der BGH-Senat konnte keine Rechtsfehler durch das Landgericht erkennen und teilte mit, das Landgericht habe „insbesondere rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Angeklagten gegen die ihnen obliegende Sorgfalt objektiv und subjektiv verstießen.“ Die von den Verteidigern der beiden Frauen erhobenen Verfahrensrügen „sind ebenfalls erfolglos geblieben“, teilte der BGH mit.

Aus Sicht des Landgerichts Mönchengladbach in der Urteilsbegründung hatten die Angeklagten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld der Klassenfahrt nicht schriftlich nach möglichen Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen der 13-Jährigen, hätten sie deren akute Überzuckerung früher erkannt und hätten einen Notarzt gerufen und so den Tod des Mädchens verhindern können, begründete das Gericht.

Vater der 13-jährigen Emily drängte auf Prozess gegen die Lehrerinnen

Dass es überhaupt zu einem Prozess gegen die beiden Pädagoginnen gekommen war, lag an der Hartnäckigkeit von Emilys Vater. Das Landgericht hatte im Februar 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. Das Gericht kam zur Einschätzung, die Lehrerinnen hätten auch in Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht zwingend richtig reagieren müssen.

Der Anwalt des Vaters hatte daraufhin - ebenso wie die Staatsanwaltschaft – Beschwerde gegen die Ablehnung des Hauptverfahrens beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Das sorgte dann dafür, dass eine andere Kammer des Landgerichts sich des Falles angenommen hatte.

Der BGH-Beschluss war bereits am 18. Dezember gefallen, teilte der Bundesgerichtshof mit. Beim Landgericht Mönchengladbach erfuhr man aber auch erst am Donnerstag aus der vom BGH dazu veröffentlichten Pressemitteilung davon, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. „Es ist eine Bestätigung für die Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Kammer“, bewertete der Sprecher. Revision einzulegen sei „ein normaler Vorgang, ein Jeder hat das Recht, Urteile überprüfen zu lassen.“

(dae)