Essen. Die Blätter fallen. Wo Sie Laub wegfegen müssen, wo Sie es besser liegen lassen - und welche Verstöße richtig teuer werden können.
Gibt es eine Verpflichtung, das Laub wegzufegen?
Ja. Für die Beseitigung von Herbstlaub auf den Gehwegen müssen in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sorgen. Die Kommunen haben ihnen meist die Verkehrssicherungspflicht übertragen, sagt der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Besonders dringend wird es laut Haus & Grund Rheinland, wenn es statt eines goldenen Herbstes viel Regen gibt: Nasses Laub wird dann schnell zur Rutschbahn.
Wie oft muss ich denn zum Besen greifen?
Die genauen Vorgaben zur Reinigung von Gehwegen sind in einigen Städten in den jeweiligen kommunalen Satzungen festgelegt. Die meisten machen allerdings keine Angaben, wann und wie oft gefegt werden muss. Gerichte haben bisher unterschiedlich geurteilt. Die Richter neigten überwiegend dazu, auch die Fußgänger mit in die Pflicht zu nehmen. Morgens um 7 Uhr müsse man im Herbst durchaus mit Laub auf dem Bürgersteig rechnen, besagt etwa ein Urteil. „Wenn sich das Laub zu einer geschlossenen Decke verdichtet hat, sollte es auf jeden Fall weggefegt werden“, rät Anwalt Kempgens. Auch die Wetterlage kann nach Ansicht von Juristen eine Rolle spielen. So können nach einem Herbststurm durchaus zusätzliche Kehrgänge nötig sein.
Was ist, wenn ich dieser Verpflichtung nicht nachkomme?
Rutscht jemand vor der Haustür aus, weil man die Wege von Laub nicht befreit hat, kann das für den Eigentümer teuer werden. Der Grundstückseigentümer muss dann etwa die ärztlichen Behandlungskosten bezahlen. Die oder der Verletzte kann auch Anspruch auf Schmerzensgeld erheben. „Außerdem kommt bei Körperschäden sogar ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht“, warnt Anwalt Kempgens. „Allerdings werden Ansprüche von Gestürzten durch Mithaftungseinwände gekürzt oder sogar wieder komplett ausgeschlossen.“
Gibt es keine Versicherung, die zahlt?
Doch. Schutz bietet in einem solchen Fall eine Privathaftpflichtversicherung. Vermieterinnen und Vermieter sollten zudem prüfen, ob sie zusätzlich zu ihrer Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen.
Kann man das Fegen delegieren?
Natürlich - beispielsweise an einen Dienstleister oder, als Vermieter, an die Mieter. Dies muss aber vertraglich geregelt sein, damit die Haftung geklärt ist.
Kann ich einen Laubsauger für die Reinigung benutzen?
Ja, auch wenn davon abzuraten ist. Naturschützer wie der NABU oder der BUND sind sich einig: Die ökologischen Schäden, die motorisierte Laubsauger anrichten, sind enorm: Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt. Vor allem Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien können sich dem Turbo-Blas- und Saugstrom kaum widersetzen. Und ganz wichtig: Die lärmenden Sauger oder Bläser dürfen ausschließlich an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr angeworfen werden. „Verstöße dagegen können in NRW mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden“, sagt Kempgens. Nehmen Sie also lieber Besen, Harke, Handfeger und Kehrblech.
Wohin am Ende mit dem ganzen Laub?
Schreiben wir erst einmal, wohin nicht. Nämlich in den Rinnstein oder in den Gully. Verbrennen ist ebenfalls keine gute Idee, schon weil das Laub oft stark qualmt. Und das aufgesammelte Blattwerk einfach in den Wald zu bringen, ist auch verboten. Deshalb muss man sich informieren. Manche Gemeinden bieten Sammeltermine an, bei denen die Müllabfuhr das Laub abholt, andere haben an baumreichen Straßen Laubkäfige aufgestellt. Mancherorts kann man das Herbstlaub zum Wertstoffhof bringen. Auch die Biotonne kann bei der Entsorgung helfen, wenn die Menge nicht zu groß ist.
Ich habe einen Garten. Was ist mit dem Laub, das dort liegt?
„Liegen lassen, wenn es irgendwie geht“, raten viele Gärtner und Naturschützer. Nur nicht auf dem Rasen. Dort drohen sonst Mangelerscheinungen wie braune oder gelbe Flecken wegen der unzureichenden Zufuhr von Licht und Sauerstoff. Auf den Beeten sorgen Blätter aber dafür, dass die Erde dort den Winter über gut geschützt ist. Außerdem kann man die Blätter auch unter Bäume und Sträucher kehren. Dort halten sie die Wurzeln der Gehölze warm und liefern verlorene Nährstoffe nach. Zu guter Letzt sind Laubhaufen nicht nur Winterschlafplatz oder lebenswichtige Nahrung für Igel, Spitzmaus, Erdkröte und Co., sondern auch ein idealer Lebensraum für Insekten. Sie können in den isolierten Luftpolstern, die sich in den Zwischenräumen bilden, selbst bei starkem Frost überleben.
Was ist eigentlich die Laubrente?
Die sogenannte Laubrente ist ein jährlicher Geldbetrag, den man erhalten kann, wenn das eigene Grundstück stark von Laub beeinträchtigt wird, das vom Nachbargrundstück herabfällt. Die Laubrente soll dann ein Ausgleich für den erhöhten Reinigungsaufwand sein und wird deshalb immer individuell festgelegt. Dabei gelten strenge Voraussetzungen. So muss die Nutzbarkeit des Grundstücks durch zu viel Laub „stark beeinträchtigt“ werden, der Laubfall muss „über das örtliche Maß hinausgehen“ und die Beseitigung „mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden sein“. Das macht die Laubrente zu einer absoluten Ausnahme. „Ich habe im Laufe der Jahrzehnte schon fast alles erlebt“, sagt Anwalt Arndt Kempgens, „aber ein Fall von Laubrente war noch nie dabei.“