Düsseldorf. Drei Künstler hatten aus Überresten des vor mehr als 30 Jahren zerstörten Joseph-Beuys-Kunstwerks “Fettecke“ 50-prozentigen Schnaps gebrannt. Diese Aktion führte zu einer Auseinandersetzung mit Beuys' Witwe. Jetzt ist der Streit beigelegt. Es gibt eine Einigung.

Der Streit über die Verarbeitung des Rests einer zerstörten Fettecke von Joseph Beuys zu Schnaps ist beigelegt. Die Parteien hätten sich am Donnerstagabend außergerichtlich geeinigt, sagte am Freitag ein Anwalt der Kanzlei Raue in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Auch das Düsseldorfer Museum Kunstpalast versicherte, dass das "wechselseitige Missverständnis" ausgeräumt worden sei.

Beide Seiten einigten sich demnach auf eine Änderung der Angaben auf dem Etikett der Schnapsflasche: Statt "Joseph Beuys, Reste einer staatlich zerstörten Fettecke" soll hier nun stehen "Geist. Reste der zerstörten Fettecke von Joseph Beuys (1982, Raum 3, Staatliche Kunstakademie Düsseldorf. Edition 1-16, Korpys/Löffler/Schmal 2014, 50 % Vol)".

Name nicht fettgedruckt auf Etikett

Der Künstler-Witwe Eva Beuys sei es vor allem wichtig gewesen, dass der Name ihres Mannes nicht weiter fettgedruckt auf dem Etikett erscheine, sagte der Anwalt der Berliner Kanzlei. Zudem werde durch die Änderung deutlich, dass es sich um eine Edition von 16 Flaschen der drei genannten Künstler handele. Weitere Flaschen des Destillats werde es nicht geben.

Der Auslöser des Streits: Die Künstler Markus Löffler, Andree Korpys und Dieter Schmal hatten im Museum Kunstpalast aus den über 30 Jahre alten Margarineresten mit einer Apothekerdestille erst 80-prozentigen Alkohol gebrannt und diesen dann zu etwa vier Litern 50-prozentigem Schnaps verdünnt. Die Rest-Fettecke hatte der Beuys-Schüler Johannes Stüttgen zur Verfügung gestellt. Eva Beuys sah dadurch die Urheberpersönlichkeitsrechte ihres 1986 in Düsseldorf gestorbenen Mannes verletzt. (dpa)