Castrop.

Ein junges Paar, sie mit modischem Kurzhaarschnitt, die Schuhe stecken in lilafarbenen Adidas-Schuhen, er trägt einen kleinen Knopf im Ohr. Ein ganz normales junges Ehepaar, das als Eltern die wohl schwerste vorstellbare Schuld auf sich geladen hat. So jedenfalls sieht es die Staatsanwaltschaft. Der Vater (24) hat demnach sein Baby zu Tode geschüttelt, die junge Mutter (21) ließ es zu. Seit gestern müssen sich die zwei auf der Anklagebank des Dortmunder Landgerichtes verantworten.

Zum Prozessauftakt erklärten die beiden Verteidiger Josef Paßen und Ulrich Tomzik, dass ihre Mandanten schweigen werden, was ihnen nicht negativ angerechnet werden darf. Die Vorwürfe wiegen schwer: Den Vater treffen sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Anklage: Junge Mutter hat das Drama nicht verhindert

Die junge Mutter ist jeweils wegen Unterlassens und Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Vor der 31. Großen Jugendstrafkammer wirft Staatsanwalt Henner Kruse dem Amateurfußballer vor, den kleinen Alexander am Abend des 10. November 2009 in der damaligen Wohnung in Obercastrop – inzwischen ist das Paar umgezogen – aus seinem Bettchen genommen und das gerade fünf Wochen alte Baby heftig geschüttelt zu haben. Dermaßen heftig, dass der Kleine drei Monate später seinen schweren Hirnverletzungen unterlag.

Ärzte kämpften vergeblich um das Leben des Babys

Vergeblich kämpften die Ärzte der Kinderklinik in Datteln um das Leben des kleinen Jungen. Zunächst konnte Alexander nach der mutmaßlichen Schüttelattacke seines Vaters reanimiert werden. Die Ärzte diagnostizierten damals schwerste Hirnverletzungen und taten, was in ihrer Macht stand. Am 19. Februar starb Alexander an einem „zentralen Regulationsversagen“.

Der 21-jährigen Mutter wird vorgeworfen, dieses Drama nicht verhindert zu haben. Zwar soll sie laut polizeilicher Ermittlung an jenem Abend nicht zu Hause gewesen sein, doch bereits zwei Tage zuvor hat ihr Mann laut Anklage den Säugling misshandelt. Die Mutter soll die Verletzungen am Rücken des Babys bemerkt, aber nicht gehandelt haben: Sie hätte das Kind nicht in der Obhut des Vaters lassen dürfen. Am nächsten Prozesstag, dem 19. November, werden Polizeibeamte als Zeugen gehört.