Essen. Für 31.000 Euro musste der Essener sterben. Laut Urteil ermordet durch seinen besten Freund, dem er das Geld anvertraut hatte.

Die Freundschaft nutzte Hadji A. nichts. Sterben musste der 46-Jährige durch die Hand seines besten Freundes, des gleichaltrigen Ervin M. Ihn verurteilte das Essener Schwurgericht am Donnerstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung schluchzte Ervin M. und beteuerte, wie leid ihm der Tod des Freundes tue. Nur gestehen wollte er den Mord auch an dieser Stelle nicht. Die am Prozess als Nebenklägerin teilnehmende Tochter des Opfers widersprach ihm sofort. Richter Jörg Schmitt unterbrach den Dialog der beiden schnell.

Wohnung in Überruhr vermittelt

Die junge Frau und der Angeklagte kennen sich seit Jahren. Ervin M., der schon länger in Deutschland lebt und als Mechaniker gearbeitet hat, hatte Hadji A. geholfen, als dieser vor sechs Jahren ebenfalls in Essen angekommen war. Beide stammen aus Skopje, der Hauptstadt von Nord-Mazedonien. Der Angeklagte holte den Freund aus dem Asylbewerberheim und vermittelte ihm eine Wohnung im Essener Stadtteil Überruhr-Holthausen, nur wenige Häuser entfernt von seiner eigenen.

Beide hatten eine feste Arbeit, der später Ermordete galt auch als sparsam. Er hatte dem Angeklagten im Laufe der Jahre rund 40.000 Euro zur Aufbewahrung anvertraut. Vermutlich, so Richter Schmitt im Urteil, weil er es vor den Sozialbehörden verbergen wollte. Immer wieder ließ er sich kleinere Beträge auszahlen.

75.000 Euro Schulden

Anfang des Jahres hatte er aber den gesamten Betrag von nur noch 31.000 Euro zurückgefordert. Das konnte nicht funktionieren. Denn Ervin M. war eigentlich pleite, hatte einen Kredit über 50.000 Euro laufen und insgesamt sogar 75.000 Euro Schulden.

Als Hadji A. auf Rückzahlung drängte, soll Ervin M. ihn abends gegen 21.30 Uhr zum Parkplatz vor dem städtischen Friedhof in Überruhr gelockt haben. Dort soll er dem besten Freund fünfmal mit einem schweren Metallhammer auf den Kopf geschlagen und ihm zwölfmal ein Messer in den Körper gestochen haben.

Opfer rief laut "Polizei, Polizei"

Ein kleiner Teil der Szene war von einem zufällig vorbeifahrenden Autofahrer gesehen worden. Der hatte das Messer in der Hand des Angeklagten gesehen und das Opfer "Polizei, Polizei" rufen hören. Aus Angst hatte er die Polizei aber erst aus einem sicheren Abstand angerufen. Für Hadji A. kam jede Rettung zu spät.

Ervin M. hatte vor Gericht von einer Art Notwehr gesprochen, das Opfer habe ihn angegriffen. Das nahm das Gericht ihm nicht ab, denn die Schilderung des Augenzeugen passte dazu nicht. Ebenso wenig glaubte es dem Angeklagten die Geschichte, das Opfer sei in kriminelle Kreise abgeglitten und habe sich zudem islamisiert. Richter Schmitt rügte im Urteil den Versuch, "das Opfer verächtlich zu machen. Das ist sehr, sehr unschön, ihn als Verbrecher hinzustellen".

Verteidiger forderte Freispruch

Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Grunde dem Antrag von Staatsanwältin Elke Hinterberg, die von einem Mord aus Habgier gesprochen und lebenslange Haft gefordert hatte. Vom Vorwurf der Heimtücke, der in der Anklage stand, war sie abgerückt, weil sie dafür keinen Beweis sah.

Verteidiger Bernd Kachur sah für das gesamte Tatgeschehen, wie es die Anklägerin formuliert hatte, keine ausreichende Beweislage. Es seien nur Vermutungen, sagte er, und forderte Freispruch. Möglich sei auch, dass dem Angeklagten die eigene finanzielle Notlage gar nicht bewusst gewesen sei.

Tatsächlich gibt es keinen einzigen objektiven Beweis. Die Indizien reichten dem Gericht aber in ihrer Gesamtheit vor dem Hintergrund der finanziellen Notlage des Angeklagten aus. Schmitt: "Wir sind von seiner Schuld ganz sicher überzeugt."