Los Angeles. Michael Jacksons Mutter Katherine soll sich um die drei Kinder des "King of Pop" kümmern. Knapp sechs Wochen nach Jacksons Tod sprach ein Gericht in Los Angeles seiner 79-jährigen Mutter das Sorgerecht zu. Die leibliche Mutter Debbie Rowe behält das Besuchsrecht.
Die Frage des Sorgerechts für die Kinder des verstorbenen Michael Jackson ist endgültig geklärt. Ein Gericht in Los Angeles sprach seiner 79-jährigen Mutter Katherine am Montag das Sorgerecht für die beiden Söhne und die Tochter zu. Der Richter bestätigte damit eine Einigung, welche die Jackson-Familie in der vergangenen Woche mit Debbie Rowe, der leiblichen Mutter von zweien der drei Kinder, getroffen hat.
Kinder sollen leibliche Mutter kennenlernen
Die nun von Richter Mitchell Beckloff besiegelte Vereinbarung sieht vor, dass Rowe auf das Sorgerecht für ihre beiden Kinder verzichtet, dafür aber ein Besuchsrecht erhält. Einer Erklärung der Familie aus der vergangenen Woche zufolge bekommt die ehemalige Krankenschwester über die bereits in ihrem Ehevertrag mit dem Sänger vereinbarte Summe hinaus - Medienberichten zufolge 8,5 Millionen Dollar - kein Geld. Der jüngste Sohn Prince Michael II. wurde von einer Leihmutter zur Welt gebracht, deren Identität nie bekannt gegeben wurde.
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Teil der Einigung zwischen Rowe und Katherine Jackson ist, den Kindern nach dem Tod ihres Vaters den Aufbau einer Beziehung zu ihrer Mutter zu ermöglichen, mit der sie nie zusammengelebt haben. Ein Kinderpsychologe solle diesen Prozess überwachen. US-Medien berichteten in den vergangenen Tagen, Prince Michael und Paris wüssten mittlerweile, dass Rowe ihre leiblich Mutter sei. Bereits seit Jacksons Tod am 25. Juni leben die Kinder unter der Obhut ihrer Großmutter auf dem Anwesen der Jackson-Familie in Kalifornien.
Jacksons Hautarzt wollte Mitspracherecht
Völlig unerwartet meldete sich bei der Gerichtsanhörung am Montag ein Anwalt von Jacksons Hautarzt Arnold Klein zu Wort und beantragte für seinen Mandanten ein "Mitspracherecht" bei der Erziehung der Kinder. Er begründete den Schritt mit der "langjährigen Bindung, die er zu den Kindern und zu Mr. Jackson gepflegt" habe. Seit längerem kursieren Gerüchte, dass Klein der biologische Vater der Kinder sein könnte; Jackson und seine Familie hatten dies stets heftig dementiert. Kleins Anwalt äußerte sich vor Gericht nicht dazu, ob sein Mandant die Vaterschaft beanspruchte. Richter Beckloff wies den Antrag zurück. (AFP)