Essen./Gelsenkirchen. Mit Komplizen hatte die Reichsbürgerin in Gelsenkirchen eine Leibrente vom Staat erschlichen. Dafür gab es jetzt eine Bewährungsstrafe.

Vor dem Landgericht Essen hatte die 64-Jährige aus Castrop-Rauxel, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wurde, doch noch ihren Frieden mit dem Staat gemacht und reumütig gestanden. In großem Stil hatte sie versucht, mit Komplizen in dem Gelsenkirchener Verein "Agape" eine "Leibrente" vom Staat zu erschleichen. Dafür bekam sie jetzt ein Jahr und acht Monate Haft mit Bewährung.

Das Urteil lautet auf elffachen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug, weil die "Rente" online per Lastschrift eingezogen wurde. Die Entscheidung der VII. Strafkammer umfasst auch die strafbare Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in vier Fällen. Da hatte die Rentnerin Telefonate mit ermittelnden Polizeibeamten heimlich mitgeschnitten.

Komplizen bereits verurteilt

Die Taten liegen längere Zeit zurück, ihre Komplizen sind bereits im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. 2015 hatten sie gemeinsam den Verein "Agape Gelsenkirchen" gegründet, die Angeklagte bekleidete bis zum Sommer 2016 das Amt der ersten Vorsitzenden.

Offiziell war der Vereinszweck auf wohltätige Werke ausgelegt. Immerhin stammt der altgriechische Begriff Agape aus dem Ur-Christentum und bedeutet göttliche oder selbstlose Liebe.

Anspruch auf "Leibrente" vom Staat

Der Vereinsrealität wird der Name nicht gerecht. Denn die treibende Kraft des Vereins war ein 42-Jähriger. Er hatte in bester Reichsbürger-Ideologie verkündet, dass der heutige deutsche Staat gar nicht existiere.

Deshalb sei man berechtigt, als eine Art Schadenersatz eine "Leibrente" vom Staat zu kassieren. Per Einzugsermächtigung peilten sie einen Betrag in Höhe von rund 600.000 Euro an.

Geld in den meisten Fällen zurückgebucht

Doch die beim Finanzamt und bei der Bundesagentur für Arbeit eingereichten Lastschriften funktionierten selten. Meist wurde das Geld fast umgehend zurückgebucht. Ein echter Schaden entstand in niedriger fünfstelliger Höhe.

Mit dem Urteil erkannte die VII. Strafkammer das Geständnis der Angeklagten an, das sie zum Prozessauftakt abgelegt hatte. In der Verhandlung gab sie sich reumütig: "Ich weiß jetzt, dass das nicht rechtens war."