Kreis Minden-Lübbecke.. Im Streit mit den Behörden blitzt der Betreiber der letzten Nerz-Farm in NRW vor Gericht ab. Ein Berufsverfahren ist nun die letzte Chance für den Unternehmer aus Ostwestfalen. „Tierschutzwidrige Pelztierhaltung hat in NRW keine Zukunft“, sagt Minister Remmel.
Die letzte Nerz-Farm in Nordrhein-Westfalen steht vor dem Aus. Mit dem Versuch, die drohende Schließung durchs Kreisveterinäramt abzuwenden, ist der Betreiber der Anlage im ostwestfälischen Rahden jetzt vor dem Verwaltungsgericht Minden abgeblitzt. Der Pelztierfarmer hält die bereits im Jahr 2006 geänderten Haltungsvorschriften nicht ein, eine Übergangsfrist war vor zweieinhalb Jahren ausgelaufen.
Tierschützern zufolge werden auf der Farm etwa 5000 Amerikanische Nerze gehalten. Vor einigen Wochen hatten in Rahden etwa 200 Tierfreunde gegen die Pelzfarm im Stadteil Varl demonstriert. Aufgerufen hatte der verein Deutsches Tierschutzbüro.
Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) sprach am Mittwoch im Interview mit unserer Mediengruppe von einem „weiteren Etappensieg für den Tierschutz“: „Es wird einmal mehr deutlich, dass tierschutzwidrige Pelztierhaltung in NRW keine Zukunft hat.“ Allerdings haben die Richter dem Anlagenbetreiber die Möglichkeit eingeräumt, in Berufung zu gehen. Remmel hofft aber, dass das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der 1. Instanz rasch bestätigt, „damit wir geltendes Recht vor Ort durchsetzen können“. Solange kann die Farm weiter betrieben werden.
Lange Übergangsfrist
Stichtag war der 12. Dezember 2011, seitdem gilt: Pelztiere wie Nerze dürfen nicht mehr in Käfigen von 90x45x30cm gehalten werden. Stattdessen sollen sie - auch zu mehreren - auf mindestens drei Quadratmetern Grundfläche gehalten werden, und zwar so, dass pro Tier mindestens ein Quadratmeter zur Verfügung steht. Amerikanische Nerze sind mit Mardern verwandt. Sie bringen es auf eine Kopfrumpflänge von über 40 cm (plus Schwanz) und können über zwei Kilo schwer werden.
In NRW gab es vor dem Stichtag noch sieben Nerzfarmen, keine hat die geänderte Haltungsvorschrift umgesetzt. Zuletzt hatte im Dezember in Gütersloh eine Anlage den Betrieb aufgegeben, im Februar folgte eine im Kreis Borken. In Gütersloh gab es einen außergerichtlichen Vergleich. Der Borkener Betreiber hatte in erster Instanz gegen die Behörden verloren, war in Berufung gegangen, hatte dann aber aufgegeben.
Die Betreiber - auch jetzt in Rahden - argumentieren, dass die geänderte Haltungsvorschrift eine so teure Investition erfordere, dass die Anlage unwirtschaftlich werde. Das komme einem Berufsverbot gleich. Doch wie schon andere Verwaltungsgerichte stellte jetzt auch das in Minden fest: Die fünfjährige Übergangsfrist sei lang genug gewesen, um die Investition zu stemmen.