Essen./Bochum. Betrogen fühlte er sich nach der Pokerrunde in Essen, stach seinem Mitspieler in den Hals. Dafür muss der Bochumer fünf Jahre in Haft.

Der Mordvorwurf bleibt ihm erspart, aber für den Messerstich in den Hals eines Essener Pizzabäckers am 2. Mai 2021 muss der Bochumer Amir N. fünf Jahre ins Gefängnis. Das Essener Schwurgericht verurteilte den 30-Jährigen am Mittwoch lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis.

Außerdem muss er dem 48 Jahre alten Opfer 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf Mordversuch plädiert und acht Jahre Gefängnis gefordert.

Verlorene Pokerrunde am Vorabend

Hintergrund war eine verlorene Pokerrunde in der Nacht vor der Tat. Die Spieler hatten sich in der Pizzeria getroffen. Amir N. hatte vor Gericht angegeben, der 48-Jährige habe mit gezinkten Karten gespielt und ihn betrogen. Deshalb habe er sich am nächsten Morgen sein Geld zurückholen wollen. Von 3- bis 4000 Euro hatte er gesprochen.

Tatsächlich war er in der Wohnung des Pizzabäckers erschienen und hatte ihn bedroht. Mit einem Teppichmesser hatte er ihm den Hals aufgeschnitten und danach das Geld aus dem Portemonnaie des Opfers mitgenommen.

Ablauf des Pokerspiels bleibt ungeklärt

Weil auch der Pizzabäcker widersprüchliche Angaben gemacht hatte, ließ sich der Ablauf der Pokerrunde aus Sicht des Gerichtes nicht aufklären, sagte Richter Jörg Schmitt. Dass mit gezinkten Karten gespielt worden sei, könne die Kammer nicht feststellen. Schmitt zum Angeklagten: "Wir haben große Zweifel, dass es so war, wie Sie es geschildert haben."

Möglicherweise sei Amir N. aber in dem Bewusstsein am nächsten Morgen in die Wohnung gegangen, er sei betrogen worden. Er habe um ein Darlehen gebeten und, als dies verweigert wurde, auf den anderen Mann eingestochen.

Kein größeres Blutgefäß getroffen

Dies sei sicher mit einem Tötungsvorsatz passiert. "Wer so zusticht, nimmt den Tod des Opfers billigend in Kauf", sagte Schmitt. Weil er nicht weiter zugestochen habe, profitiere er aber von der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts.

Das Opfer habe noch aufstehen und telefonieren können, habe dem Angeklagten nicht den Eindruck eines Sterbenden vermittelt. Glücklicherweise habe Amir N. keine größeren Blutgefäße getroffen, sonst wäre das Opfer sicher verblutet. So konnte der 48-Jährige gerettet werden.