Düsseldorf/Hamm. Trotz der gerichtlichen Niederlage im Streit mit der Lufthansa wollen die Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes weiter kämpfen.

Klaus Radner ist da am Dienstagabend. So wie er immer da ist, wenn es bisher vor Gericht um den Germanwings-Absturz in den französischen Alpen geht. Der Absturz, bei dem Copilot Andreas Lubitz im März 2015 den Ermittlungen zufolge 149 Menschen mit in seinen Freitod riss – unter ihnen Radners Tochter, der Schwiegersohn und ein Enkelkind. Einige Angehörige fordern in einer Berufungsklage höheren Schadenersatz als bislang geleistet. Doch auch vor dem Oberlandesgericht Hamm haben sie ihn am Dienstagabend nicht bekommen.

„Überrascht hat mich das Urteil nicht“

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„Überrascht hat mich das Urteil nicht“, sagt Klaus Radner. Aber dass die Richter keine Revision zulassen wollen, das verstehe er nicht und sei wie ein Schlag ins Gesicht. „Da fühle ich mich abgestraft.“ Radner ist an diesem Abend nur Beobachter gewesen. Seine Klage wurde vor einiger Zeit abgetrennt, sie soll nun in Kürze vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt werden. „Aber da wird nichts anderes herauskommen“, macht sich der Düsseldorfer keine Illusionen.

Gibt nicht auf. Klaus Radner will weiter kämpfen
Gibt nicht auf. Klaus Radner will weiter kämpfen © FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

Denn die Vorwürfe sind ja dieselben. Es geht um Versäumnisse der Germanwings-Mutter Lufthansa bei den medizinischen Untersuchungen von Lubitz auf Flugtauglichkeit. Hätten die Flugärzte gründlich gearbeitet, so das Argument der Hinterbliebenen, hätte eine schwerwiegende psychische Krankheit des Copiloten erkannt werden und ihm die Flugerlaubnis entzogen werden müssen.

Richter: Lufthansa nicht der richtige Adressat

Der Ansicht waren 2020 schon die Richter am Essener Landgericht nicht gefolgt. Die Lufthansa sei nicht der richtige Adressat, wenn man Versäumnisse der Fliegerärzte geltend machen wolle, urteilten sie. Vielmehr sei der Bund der richtige Anspruchsgegner. Dessen Behörde, das Luftfahrtbundesamt (LBA), sei verantwortlich für die Prüfung der Flugtauglichkeit. „Niemand“, hatten die Essener Richter einen Vergleich gezogen, „würde auf die Idee kommen, einen Fahrlehrer zu belangen, wenn sein Fahrschüler Jahre später in den Gegenverkehr fährt.“

Das sei, befindet die Kammer in Hamm am Dienstag, eine „schlüssige Argumentation“ des Landgerichtes gewesen und weist die Berufung ab. Revision ausgeschlossen.

Es geht nicht um Geld

Und nun? Radner hat eine Nacht darüber geschlafen. Als er wach wird am Mittwoch, da steht für ihn fest. „Alles auf Anfang.“ Was im Klartext heißt. „Ich verklage jetzt das Luftfahrtbundesamt.“ Das kann er wohl. Ein solcher Anspruch sei nicht verjährt, sagt Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der mehrere Angehörige der Opfer vertritt, nach der Verhandlung in Hamm.

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Es geht Radner nach eigener Aussage nicht ums Geld. Es geht ihm darum, „dass jemand Verantwortung übernimmt“. Dafür will er kämpfen. „Ich gebe nicht auf“, sagt Radner. Deshalb geht es weiter vor Gericht. Demnächst in Frankfurt, irgendwann vielleicht in Braunschweig, wo das LBA seinen Sitz hat. Wo, das ist Klaus Radner einerlei. „Ich werde da sein“, betont er.