Essen. Der 30-Jährige, der im Wahn auf die Mutter seiner Kinder eingestochen hatte, muss in die geschlossene Psychiatrie.
Auf offener Straße hatte Amanuel T. am 1. September im Essener Stadtteil Altendorf auf die Mutter seiner Kinder eingestochen. Deshalb verurteilte ihn am Freitag das Essener Schwurgericht zu achteinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes.
Gleichzeitig wies das Gericht ihn auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein. Richter Martin Hahnemann begründete das im Urteil mit dem wahnhaften Erleben des Angeklagten. Das Gericht bescheinigte ihm deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit, sah aber auch eine andauernde Gefährlichkeit des Mannes.
Klinge blieb im Schädel stecken
Die frühere Freundin des Angeklagten, ebenfalls 30 Jahre alt, hatte am Morgen des 1. September gerade die drei und vier Jahre alten Kinder zum Kindergarten gebracht, als Amanuel T. sie auf der Röntgenstraße mit dem Messer hinterrücks angriff. Mehrfach stach er auf sie ein, dabei brach sogar die Klinge ab, die im Schädel stecken blieb.
Erst als Passanten näher kamen, hatte Amanuel T. die Flucht ergriffen. Notoperationen im Essener Uni-Klinikum retteten das Leben der Frau.
Frau verabreicht ihm Schlafmittel
Laut Gutachter Frank Sandlos leidet der 30-Jährige an einem Eifersuchts- und Verfolgungswahn. Er denkt, dass seine Frau ihm unbemerkt Schlafmittel verabreiche und danach vor seinen Augen mit fremden Männern schlafe. Diese stuft er als Mitarbeiter des Regimes in Eritrea ein, seiner Heimat, die er aus politischen Gründen verlassen habe.
In der Hauptverhandlung hatte er angeführt, dass seine frühere Freundin schon seit längerer Zeit versuche, die gemeinsamen Kinder umzubringen. Er räumte die Messerstiche auf die Frau zwar ein.
Angeklagter: Ich wollte nicht verletzen
Er habe aber langsam zugestochen und gewusst, dass die Frau immer eine Schutzweste trage. Also habe er sie nicht verletzen wollen.
Staatsanwältin Birgit Jürgens und Verteidiger Andreas Renschler hatten den Angeklagten sogar als voll schuldunfähig eingestuft und deshalb Freispruch gefordert. Im Ergebnis kommt es darauf aber nicht an, weil auch sie die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie als sinnvoll angesehen hatten. Und dem entsprach das Gericht.