An Rhein und Ruhr. Die Wolfsverordnung in NRW soll noch im März wirksam werden. Warum die Naturschutzverbände sie ablehnen und wie das Ministerium reagiert.

Zuletzt wurde im Februar ein Wolfsrüde aus Flandern nach einem Rotwildkalbriss im Wolfsgebiet Eifel Hohes Venn nachgewiesen. Im Januar bestätigte das Landesumweltamt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. So war das dort ansässige Wolfspaar im Dezember mit einem männlichen Welpen im Hünxer Wald in eine Fotofalle getappt – und es hatte nachweislich in Bottrop-Kirchhellen eine 35 Jahre alte Shetlandponystute getötet. Seitdem ist es ruhiger geworden im Schermbecker Wolfsgebiet, das in den vergangenen Monaten aufgrund von vermehrten Pony- und Schafsrissen NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser „Sorgen“ bereitete.

Noch reichlich Diskussionsstoff bietet derzeit die geplante Wolfsverordnung. Der Entwurf wurde im Januar von der Ministerin vorgestellt, im Februar konnten Verbände und Institutionen (Landwirtschaftsverbände, Pferdesport, Tierschutz, Naturschutzverbände, Jagdverbände, kommunale Spitzenverbände, Deichverbände) dazu Stellung nehmen und Einwände einreichen.

Naturschützer: Verordnung löst nicht die Probleme im Wolfsgebiet

Von 33 beteiligten Verbänden haben sich 25 in der Frist „mit umfangreichen Stellungnahmen zurückgemeldet, weitere Stellungnahmen erhielten wir noch nachträglich“, heißt es aus dem Ministerium auf NRZ-Nachfrage. Die vorgebrachten Bedenken würden „gegebenenfalls“ im Verordnungsentwurf berücksichtigt. Ein Ministeriumssprecher betont, dass es auch künftig immer „auf den Einzelfall ankommen wird“, wenn die Entscheidung einer Wolfsentnahme anstünde: „Pauschale Freistellungen vom Artenschutz wären hier nicht sachgerecht.“ Wie bisher müsse geprüft werden, ob ein Wolf im konkreten Fall gelernt hat, zumutbare Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Die Verordnung soll noch im März durch Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam werden.

Nach wie vor lehnen die drei Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund NABU den Entwurf der Wolfsverordnung ab. Für den Umgang mit dem Wolf gebe es genügend Regelungen, die auch schon heute die Tötung eines Wolfes ermöglichen. Ein landesweites Problem mit Wölfen existiere in NRW nicht. „Eine Verordnung zum Wolf, die zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit schafft und mit EU- und Bundesrecht konform ist, wäre grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Christian Chwallek, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW. Der vorliegende Entwurf produziere nur zusätzliche Bürokratie. Weder helfe er den Nutztierhaltern noch löse er die in einem Wolfsgebiet existierenden Probleme.

Ministerium: Wolfsverordnungen ersetzen keine bestehenden Förderrichtlinien

„Besonders gravierend ist, dass der Entwurf keinerlei Hinweise auf die Notwendigkeit eines wolfsabweisenden Herdenschutzes enthält“, kritisiert der Vorsitzende des BUND, Holger Sticht. Statt überflüssige Verordnungen zu erlassen, wäre es zielführender, „das Umweltministerium würde längst überfällige Entscheidungen treffen, wie die Finanzierung des Arbeitsmehraufwandes, der beim Aufstellen und dem Unterhalt wolfsabweisender Zäune entsteht, die Ausweitung der Förderrichtlinie Wolf auch auf Gebiete außerhalb der Wolfsgebiete und die Unterstützung von Pferdehaltern und -halterinnen“.

Das Umweltministerium kontert, dass die von Naturschutzverbänden reklamierten „Hinweise auf die Notwendigkeit eines wolfsabweisenden Herdenschutzes“ bereits Gegenstand der NRW-Förderrichtlinien Wolf und des Wolfsmanagementplans NRW sind. Wolfsverordnungen ersetzten keine bestehenden Förderrichtlinien oder „Managementpläne“. Sie seien eine Ergänzung.

Der Wolfsmanagementplan soll noch in diesem Jahr vom LANUV überarbeitet, die Förderrichtlinien Wolf sollen bedarfsorientiert aktualisiert werden. Die letzte Aktualisierung erfolgte zum Jahreswechsel, um im Territorium des „Wolfsrudels Schermbeck“ den wolfsabweisenden Herdenschutz für Kleinpferde-, Fohlen-, und Jungpferdehaltungen fördern zu können.

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