Köln.. Dem Präsidenten des Rockerclubs werden Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Drogenabgabe vorgeworfen. Er soll eine Frau in Nordafrika festgehalten haben

Die Handschellen klickten um halb drei in der Nacht vorm Bordell des Mannes im Kölner Stadtteil Marsberg. Die Polizei hat gestern ein führendes Mitglied des Rockerclubs „Bandidos MC Leverkusen“ festgenommen. Es soll sich bei dem 37-Jährigen um Brahim Z., den Präsidenten des Clubs, handeln. Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Abgabe von Kokain – die Liste der Vorwürfe ist lang.

Frau brutal misshandelt

Der gebürtige Tunesier soll eine junge Frau in seine nordafrikanische Heimat gelockt, sie dort gegen ihren Willen festgehalten und brutal misshandelt haben. Beispielsweise wurde der 21-Jährigen mit Faustschlägen der Kiefer gebrochen. Offenbar gelang es der jungen Frau aber, einen Hilferuf an ihre Familie abzusenden. Ihre Vater reiste darauf nach Afrika. Er konnte seine Tochter befreien.

Die 21-Jährige hatte sich im Juli an die Polizei gewandt. Das hatte die Ermittlungen ausgelöst. „Die Aussagen der jungen Frau werden durch ärztliche Atteste und Aussagen ihrer Eltern untermauert“, heißt es bei der Polizei. Für die Beamten ist Brahim Z. kein Unbekannter: Er gilt als brutal und war in den Jahren 2000 bis 2003 in die gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Kölner Türsteherszene verwickelt. Damals ging es um die Vorherrschaft in den Clubs am Ring. Z. und mehrere Komplizen wurden zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem sie einen Konkurrenten aus dem Auto heraus bei hohem Tempo auf der A 57 beschossen hatten. Das Opfer blieb seinerzeit unverletzt, der Schuss ging fehl.

Auch in anderen Fällen verdächtig

Lange her. Doch Z. hatte auch jüngst mit der Polizei zu tun – im Zusammenhang mit der Massenschlägerei in der Mönchengladbacher Altstadt. Dort waren im Januar etwa 100 Hells Angels und Bandidos aufeinander losgegangen. Drei Personen wurden u.a. durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Die Ermittler der Mordkommission „Kutte“ halten Z., der bei der Schlägerei selbst schwer verletzt wurde, für tatverdächtig. Bislang war es ihnen aber nicht gelungen, den Verdacht zu erhärten. Z. war deshalb weiter auf freiem Fuß. Bis gestern.