Schwebebahn-Unfall in Wuppertal - Justiz ermittelt nun gegen Monteure
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Wuppertal.. Drei Monate nach dem Schwebebahn-Unfall in Wuppertal werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konkret. Im Visier der Justiz sind zwei Monteure der Stadtwerke. Ihnen wird ein folgenschwerer Fehler zur Last gelegt - vier Wochen vor dem Unfall.
Ein Zug hatte eine 260 Meter lange Stromschiene aus dem Gerüst gerissen. Drei Monate danach merken Reisende vom Unfall nichts mehr. Doch bei der Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen nach Ursache und Schuldigen in vollem Gange. Jetzt sind zwei mutmaßliche Beschuldigte benannt.
"Wir ermitteln gegen zwei Beschäftigte der Stadtwerke Wuppertal" (WSW), erklärte Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage. Zur Last gelegt wird dem Monteur und einem Vorarbeiter in der Schwebebahn-Werkstatt ein Montagefehler. "Die Beschuldigten erhalten jetzt eine erste Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei", sagte Baumert. Insgesamt sind in der Werkstatt laut WSW 30 Menschen beschäftigt.
Darin wird die Unfall-Ursache datiert auf den 16. September 2013. An dem Tag wurde der Zug mit der Nummer 22 komplett auseinandergenommen, weil die Hauptuntersuchung anstand. Die sei alle sieben Jahre vorgeschrieben, sagt ein WSW-Sprecher. Beim Zusammensetzen sei dann wohl der Stromabnehmer vermutlich fehlerhaft montiert worden, glaubt die Staatsanwaltschaft.
Vier Wochen lang und für 5250 Kilometer war der Zug anschließend unfallfrei unterwegs. Bis es am 17. Oktober um 18.25 Uhr plötzlich krachte - weil sich der Stromabnehmer des Zuges unbemerkt um nur etwa einen Zentimeter verschoben hatte, ermittelten die Gutachter.
Die WSW haben Konsequenzen aus dem Unfall gezogen. Eine neue, spezielle Schablone soll sicherstellen, dass Stromabnehmer künftig fehlerfrei ausgerichtet werden, sagt WSW-Sprecher Holger Stephan. Die Arbeiten daran erfolgen nur noch nach "Vier-Augen-Prinzip" und werden schriftlich dokumentiert. Zudem wurde die Konstruktion der Stromabnehmer verändert; sie sollen bei Stößen künftig leichter abbrechen, statt Schaden am Fahrgerüst zu verursachen. Die Stromabnehmerschrauben werden nun "mit erhöhtem Anzugdrehmoment" am Zug befestigt.
Wuppertaler Schwebebahn steht still
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Ob das Verfahren gegen das Werkstattpersonal in einen Prozess vor Gericht mündet, "ist nicht gesagt", erklärt Wolf-Tilman Baumert. Der rechtliche Rahmen reiche von Geldstrafe bis drei Jahren Haft. "Das Höchstmaß kommt hier aber nicht in Frage", sagt Baumert.
Ob es zum Prozess kommt, hänge letztlich von der "Schuldschwere" ab. Die sei bei zwei Leichtverletzten eher gering, meint der Justizsprecher. Der wirtschaftliche Schaden - laut WSW 100.000 Euro - spiele für die strafrechtliche Aufarbeitung keine Rolle. Deshalb könnte das Verfahren am Ende sogar "wegen Geringfügigkeit eingestellt werden". Wolf-Tilman Baumert: "Oder es läuft auf Geldbußen heraus".
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