Ruhrgebiet. Staat und Gewerkschaften unterstützen Unternehmen, Selbständige und Künstler mit Geld, Zahlungsaufschüben und Krediten. Diese Hilfen gibt es.
Seit Freitagmittag können Kleinunternehmer, Selbständige, Freiberufler und Künstler einen "Corona-Rettungszuschuss" beantragen. Doch es gibt noch viele weitere staatliche und gewerkschaftliche Hilfen. Wir geben eine Überblick.
Soforthilfe
- Bis zu 50 Milliarden Euro gibt der Bund an Soforthilfen für Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Bei bis zu fünf Beschäftigen gibt es 9.000 Euro, bis zehn Beschäftigte fließen 15.000 Euro - einmalig für drei Monate. Der Ansturm bei der zuständigen Investitionsbank Berlin (IBB) ist offenbar groß, rund zwei Stunden nach Öffnung der Anmeldung um 12 Uhr hatten sich schon 58.000 Antragsteller in die virtuelle Liste gereiht. Wartezeit: Mehr als einer Stunde.
Die Landesregierung plant zudem Zuschüsse von 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
- Freischaffende, professionelle Künstler erhalten vom Land eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro.
Steuern
Die Finanzämter gewähren bis Ende 2020 Stundungen und passen Vorauszahlungen an. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet. Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) werden derzeit nicht gestundet.
Sozialversicherungsbeiträge
Dies ist keine neue Regel, aber die Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen kann in Härtefällen gestundet werden, sofern das Unternehmen nicht von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.
Kredite
- Die IBB bietet außerdem zinslose Überbrückungskredite von bis zu 500 000 Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert die Zugangsbedingungen und Konditionen ihrer Kredite. Sie stehen auch Selbständigen und Freiberuflern offen. Die Hausbank ist Ansprechpartner und Vermittler.
- Für Darlehensverträge bekommen Verbraucher einen Zahlungsaufschub von mindestens drei Monaten. Es gibt Bürgschaften für Betriebsmittel.
- Kleine Unternehmen und Existenzgründer können Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen.
Kurzarbeit
Unternehmen können einfacher Kurzarbeit beantragen: schon dann, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Insolvenz
Die Insolvenzantragspflicht wird in bestimmten Fällen ausgesetzt bis zum 30. September, wenn Aussicht auf Sanierung besteht. Für Privatpersonen werden die Auswirkungen der Krise bei der Restschuldbefreiung berücksichtigt.
Mietrecht
Vermieter können zunächst bis September nicht kündigen wegen Mietrückstands.
Grundsicherung
- Greifen keine anderen Hilfen, ist Hartz IV das letzte Netz. Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert. Das Vermögen (solange nicht erheblich) muss nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert.
- Der Kinderzuschlag für Familien wird zeitlich befristet umgestaltet, für alle die neu hereinrutschen.
Infektionsschutzgesetz
Wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot erteilt oder Quarantäne anordnet, kann der Betroffene eine Entschädigung beantragen. Dies gilt nicht für eine freiwillige Quarantäne und ein generelles (gesundheitsunabhängiges) Tätigkeitsverbot. Also auch nicht für Betriebsschließungen zum Beispiel im Einzelhandel.
Künstlersozialversicherung .
Versicherte melden ihre geänderte Einkommenserwartung, die Beiträge werden angepasst. Auch die gesetzliche Krankenversicherung kann man als Selbständiger ansprechen. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es Erleichterungen, ebenso bei Vorauszahlungen von abgabepflichtigen Unternehmen.
Fördermittel
Bei geförderten Kulturprojekten wird geprüft, ob die Fördermittel zurückgefordert werden. Bestehende Programme werden für in Not geratene Künstler angepasst.
Sonstiges
Einige Verwertungsgesellschaften und Stiftungen haben Hilfsangebote. Zum Beispiel gewährt die Gema Hilfen für Härtefälle 40 Millionen Euro. Betriebe müssen für die Zeit der Schließung keine Gebühren zahlen.
>> Info: Diese Seiten bieten ausführliche Infos
Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler ist die Seite des Bundesjustizministeriums oder der Bundessteuerberaterkammer eine gute Anlaufstelle.
Künstler finden eine gute Übersicht über staatliche und nichtstaatliche Hilfen bei Kreative Deutschland oder mit NRW-Fokus bei Creative.NRW.