Castrop-Rauxel.. Die anstehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz schafft bessere Ausgangsposition für Verbraucher. So soll etwa die Umstellung auf einen anderen Stromanbieter künftig schneller vollzogen sein.
Eine derart exorbitant hohe Stromrechnung nach so langer Zeit, die einem Castrop-Rauxeler vor kurzem ins Haus flatterte, wird er in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr erhalten. Der Stromkunde bekam erst nach drei Jahren die Nachricht über die Forderung von 500 Euro von seinem Stromanbieter. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schiebt einer solchen Praxis künftig einen Riegel vor.
Die Änderungen des EnWG werden in diesem Frühjahr wirksam. Dadurch soll sich die Ausgangsposition für Verbraucher verbessern. Denn der Wechsel des Stromanbieters gestaltet sich häufig immer noch schwierig. Künftig soll dies innerhalb von drei Wochen klappen. „Das wäre schon eine enorme Verbesserung“, sagt Susanne Voss, Leiterin der Verbraucherzentrale in Castrop-Rauxel. Bislang, so ihre Erfahrung, müssten sich Kunden zwischen sechs und acht Wochen gedulden. Außerdem bewertet es die Beraterin für Strompreise als positiv, dass nicht mehr nur zum Monatsersten, sondern zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden kann.
Nicht nur die Fristen für Kündigung und Abschluss ändern sich. Auch die Abrechnungsbelege kommen demnächst ausführlicher daher. Abbildungen über den eigenen Verbrauch sollen die Kosten besser aufschlüsseln. Diese Dokumente sind bislang häufig schwer durchschaubar. „Eine Reform war auch hier dringend notwendig“, so Voss. Viele Stromkunden hätten einfach nicht mehr durchgeblickt. Und manche Kalkulationen gaben selbst den geübten Fachkräften der Verbraucherzentrale ein unlösbares Rätsel auf.
Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie
Stromanbieter müssen künftig noch einen weiteren Punkt bei ihren Schreiben an ihre Kunden beachten. Die Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie müssen auf den Rechnungen enthalten sein. An diese Stelle wenden sich Verbraucher, sobald es im Streit mit ihrem Stromanbieter zu keiner Einigung gekommen ist. Viele Unternehmen halten die Inanspruchnahme dieser Institution für unnötig. „Doch die Probleme wurden häufig kleingeredet“, betont Verbraucherschützerin Voss. Jedoch müsste sich jeder einzelne Stromversorger dem Schlichterspruch unterwerfen. Dies ist wiederum gut für den Kunden.
Auch wenn das Gesetz den Verbrauchern mehr Rechte einräumt, so rät Verbraucherschützerin Voss, sollten Kunden die zu unterschreibenden Vertragsunterlagen vor dem Abschluss eingehend überprüfen. Stimmt der Grundpreis mit dem aus dem Tarifrechner überein? Wurden der vereinbarte Bonus und die freien Kilowattstunden berücksichtigt? Diese wichtigen Details sollten sich Stromkunden in Ruhe zu Gemüte führen.
Die Finger sollten Kunden dagegen von schnellen Abschlüssen an der Hausschwelle lassen. „Manche lassen sich bei Türgeschäften überzeugen und unterschreiben“, erklärt Voss und rät dringend davon ab, in einer solchen Situation einen Vertrag abzuschließen.
Telefonische Rechtsberatung zum Energierecht
Bei Fragen zu Stromanbieter, Wechsel oder Streit steht die Verbraucherzentrale beratend zur Seite. Ratsuchende erhalten dort eine Rechtsberatung für 9 Euro, eine 20-minütige Befragung mit Anwalt schlägt mit 30 Euro zu Buche. Unter 0900-1-89 79 69 gibt es montags, mittwochs und freitags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr eine telefonische Rechtsberatung zum Energierecht. Die Beratung kostet 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend.