Der Hamburger SV mit seinem Prozess gegen die Internet-Plattform seatwave.de und Borussia Dortmund mit juristischen Schritten gegen viagogo.de sind im Kampf der Fußball-Bundesligisten gegen Ticket-Weiterverkäufer voran gegangen – und haben sich blaue Flecke geholt.

Zwar entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Hamburger Fall, dass der Betreiber der Website gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HSV verstoßen habe, indem er beim Erwerb der Tickets die Wiederverkaufsabsicht verschwieg. Nicht verboten ist es hingegen, wenn Karten von Privatpersonen erworben und weiterverkauft werden. Bei viagogo stellen Privatleute ihre Karten zum Verkauf ein und legen den Preis fest. Anders als bei ebay gibt es also keine Auktion.

Die Klubs sehen nicht ein, dass Dritte an ihrem Produkt mehr verdienen als sie selbst. Sie sehen die soziale Preisstruktur gefährdet und obendrein ein Sicherheitsrisiko, weil die Gefahr besteht, dass sich über solche Wege auch Risiko-Fans mit Karten eindecken. Sie verlieren die Kontrolle – und gehen daher immer mehr zu personalisierten Tickets über.

Durch die Online-Börsen, sagen Kritiker, sei ein „Schwarzmarkt 2.0“ entstanden. Aus dem häufig am Spieltag wieder ein Schwarzmarkt 1.0 wird. Denn die Kartenübergabe erfolgt nicht selten nach guter alter Art von Hosentasche zu Hosentasche.

BVB-Justiziar Dr. Robin Steden bringt die unkomfortable Rechtsposition der Klubs auf den Punkt: „Wir müssten im ersten Schritt belegen, dass jemand Karten unter Verschleierung der Weiterverkaufsabsicht erworben hat. Und im zweiten, dass die Plattform, auf der er die Tickets anbietet, dies auch gewusst hat. Ein solcher doppelter Beweis sei „realistisch nicht zu führen“.