Essen/Bochum./Gelsenkirchen. Einer 14-jährigen Bochumerin hatte der Gelsenkirchener Drogen verkauft. Nach dem Konsum stirbt sie. Jetzt steht er vor Gericht.

Die junge Bochumerin ist tot. Gestorben kurz nach ihrem 14. Geburtstag. Vor dem Essener Schwurgericht muss sich seit Mittwoch der Gelsenkirchener Alexander G. (35) verantworten. Von ihm sollen die Ecstasy-Tabletten sein, die sie vergiftet haben. Der Vorwurf von Staatsanwältin Sonja Hüppe lautet auf bewaffneten Drogenverkauf an Minderjährige mit Todesfolge.

Am 28. Januar 2021, es war ihr Geburtstag, war die 14-Jährige mit ihrer zwei Jahre älteren Freundin bei Alexander G. in seiner Wohnung am Rande der Gelsenkirchener Innenstadt erschienen. Ecstasy-Tabletten wollten sie kaufen, um in einer leerstehenden Bochumer Fabrikhalle mit anderen Jugendlichen den Geburtstag zu feiern.

Fünf Ecstasy-Tabletten als Geschenk

Für 35 Euro verkaufte er ihnen laut Anklage elf Pillen. Eigentlich hätte das Geld nur für sechs gereicht, als Geschenk gab er ihnen aber fünf weitere Tabletten, heißt es in der Anklage. Ihm sei das Alter seiner Kundinnen bekannt gewesen, außerdem habe er wegen der Drogenmenge und der Jugend der beiden erkennen müssen, wie gefährlich der Konsum für sie sei.

Die 14-Jährige soll direkt nach dem Kauf zwei Tabletten geschluckt haben. Gegen 22 Uhr sei ihr dann in der Fabrikhalle schlecht geworden. Die Freunde organisierten ihren Transport ins Krankenhaus, retten konnten die Ärzte sie aber nicht mehr. Sie starb am 1. Februar im Essener Universitätsklinikum an Multiorganversagen.

Dealer sitzt in Untersuchungshaft

Jetzt sitzt der 35-Jährige, der sich seit dem 3. Februar in Untersuchungshaft befindet, vor dem Essener Schwurgericht. Der aus Sachsen-Anhalt stammende Alexander G., der erst 2019 nach Gelsenkirchen zog, kennt die Strafjustiz. Elf Vorstrafen weist sein Register auf, eher kleinere Delikte in Zusammenhang mit Rauschgift.

Vor Gericht räumt er ein, dass er seit einiger Zeit Drogen verkauft. Das mache er, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren, erklärt er und bekräftigt: "Reich geworden bin ich dadurch nicht." Er erzählt seine Lebensgeschichte mit einem alkoholkranken Vater, mit Umzügen nach Thüringen und Stuttgart, bis er 2017 im Ruhrgebiet gelandet ist, zunächst in Bochum.

Stuckateur gelernt, von Hartz IV gelebt

Elf Jahre hat er mit einer Frau zusammengelebt, die als Domina gearbeitet und ihm mal den heißen Inhalt eines Wasserkochers ins Gesicht geschüttet hat. Stuckateur hat er gelernt, zuletzt aber von Hartz IV gelebt. Drogen konsumiert er seit dem 14. Lebensjahr.

Die beiden Bochumer Mädchen schildert er als sachkundige Käuferinnen. Sie hätten telefonisch bestellt. Vor seinem Wohnhaus habe er das Geschäft abwickeln wollen. Der 14-Jährigen hätten die von ihm ausgewählten Ecstasy-Tabletten nicht zugesagt. Deshalb sei er mit ihnen in seine Wohnung gegangen und habe eine andere Marke herausgesucht. Fünf Tabletten habe er ihnen verkauft und zwei geschenkt, reduziert er die Menge gegenüber den Angaben der Anklage.

Dealer will die Mädchen gewarnt haben

Er will die Jugendlichen auch gewarnt haben, sagt er: "Passt auf. Die sind nicht ohne." Das Mädchen habe abgewinkt: "Ich kenne die." Danach habe er keinen Kontakt mehr zu ihnen gehabt.

Von Reue oder Entsetzen über den Tod der 14-Jährigen ist ihm nichts anzumerken. "Das zu dem Vorfall", beendet er seine Aussage zum Drogenverkauf mit Todesfolge.

Messer in der Wohnung

Es gibt tatsächlich noch einen anderen Vorwurf. Bei der Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei zwei Messer. Das eine war in einer selbst gefertigten Halterung am Bett befestigt, das andere im Rohr des Pfostens versteckt. Beide seien in der Nähe des Tisches griffbereit gewesen, an dem er seine Drogen verkaufe.

Laut Anklage ist damit der Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels erfüllt. Mindeststrafe allein dafür: fünf Jahre Gefängnis. Aber die Messer, sagt er, hätten nichts mit dem Drogenverkauf zu tun. Die habe er nur für sein Hobby der Schnitzerei genutzt. Insgesamt fünf Verhandlungstage plant die Kammer.