Düsseldorf/Duisburg. Weil er für den IS Attentate plante, wurde ein 27-jähriger Duisburger am Landgericht in Düsseldorf zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Vier Jahre und neun Monate Haft - so lautet das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts gegen einen 27-jährigen Mann aus Duisburg. Wegen mehrfachen versuchten Mordes, Terrorfinanzierung und der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilte das Gericht den Terroristen am Freitag (7. Januar) zu der langen Haftstrafe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte mehrere Anschläge geplant hatte, zudem habe er den Islamischen Staat finanziell unterstützt. Weil er zuvor vor Gericht ein Geständnis abgelegt hat, entging der Duisburger einer noch längeren Haftstrafe.
Im Internet zum IS bekannt
Seit seinem 13. Lebensjahr soll sich der Terrorist mit den Anschlägen vom 11. September beschäftigt haben und sich seitdem auch für den Islamismus interessiert haben, führte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung aus. Bereits mit 14 Jahren konvertierte der deutsche Staatsbürger zum Islam und radikalisierte sich über das Internet.
Über die Gaming-Plattform Steam und dem Sozialen Medium Telegram hat er Kontakte zu islamistischen Männern hergestellt. Dort tauschte er sich auch über mehrere konkrete Anschlagsziele aus. So soll er nach Angaben des Gerichtes im Jahr 2014 einen Anschlag auf den Bundestag geplant haben. 2016 wollte er in New York mit einem LKW in eine Menschenmasse fahren, die US-Behörden verweigerten dem Duisburger jedoch die Einreise. Auch in Israel plante er mehrere Anschläge, mit „der Absicht, einen Teil der israelischen Bevölkerung zu vernichten“, so die Richterin. Insgesamt 15 Anschlagsziele in Israel hatte der verurteilte Terrorist auf seiner Liste.
Gegenüber Chatpartnern habe sich der 27-Jährige in Videoanrufen zum Islamischen Staat bekannt und dabei den Willen gezeigt, sich an die Terrororganisation zu binden. Außerdem hat er einen kleinen dreistelligen Betrag an Kontaktmänner der Taliban überwiesen. Enttarnt wurde er über einen Chatpartner im Internet. Ein Lockvogel einer ausländischen Behörde gab sich als Islamist aus und legte die Pläne des Duisburgers offen. Am 27. Mai wurde der Mann festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.