Essen./Hattingen. Eifersucht soll den 43-jährigen Hattinger dazu gebracht haben, seine Frau zu vergewaltigen. Vor Gericht weist er die Vorwürfe zurück.

Aus Eifersucht - und wohl auch um seine Macht zu demonstrieren - soll ein 43 Jahre alter Hattinger seine Ehefrau zweimal vergewaltigt und mehrfach geschlagen haben. Vor dem Landgericht Essen weist er diese Vorwürfe am Mittwoch zum Großteil zurück und räumt nur kleinere Taten ein.

21 Jahre waren sie verheiratet, haben drei gemeinsame Kinder. Doch Ende 2019 soll der Ehemann den Verdacht geschöpft haben, seine Frau betrüge ihn. Auf rüde Art, so schildert es die Anklage, soll er sie deshalb zur Rede gestellt haben.

Ehefrau aus dem Kinderzimmer gezerrt

In dieser Phase der Ehe im Oktober 2019 schlief die Frau schon mit zwei Kindern im Kinderzimmer. Der Angeklagte soll in den Raum gegangen sein und seine Frau am Pyjama gepackt haben. Derart im Griff habe er sie aus dem Zimmer gezerrt und durch den Flur gezogen. Dabei sei sie schmerzhaft gegen einen Schrank gestoßen.

Im Wohnzimmer habe er ihr Untreue vorgeworfen und ihr Handy verlangt. Als sie es ihm nicht gab, soll er ihr auf ein Bein geschlagen haben.

Vergewaltigung nach Scheidungsankündigung

Am nächsten Tag reichte ihr das Verhalten. Laut Anklage kündigte sie an, sich von ihm zu trennen und die Scheidung einzureichen. Er soll geantwortet haben, dass er jetzt duschen werde und danach mit ihr schlafen wolle.

Als er zurückkam, habe sie ihm gesagt, einen anderen Mann zu haben. Darauf soll er ihr mit den Fäusten gegen das Bein geschlagen haben. Aus Angst habe sie ohne größere Gegenwehr mit ihm geschlafen, ihm aber noch einmal deutlich gemacht, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Er habe das ignoriert: "Was ist schon dabei? Dauert nur eine Minute."

Zweite Vergewaltigung im Kinderzimmer

Eine Nacht später soll es erneut zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte sei wieder ins Kinderzimmer gegangen, wo seine Frau und die Kinder schliefen. Er habe sich auf seine Frau gelegt und gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt.

Von zwei weiteren Taten spricht die Anklage. Einmal sei es während der Fahrt im Auto zum Streit des Ehepaares gekomen, er saß am Steuer. Als die Frau die Gelegenheit an einer roten Ampel nutzte, um auszusteigen, soll er sie an den Haaren gepackt und ihren Kopf gegen das Lenkrad geschlagen haben. "So", soll er ihr gedroht haben, " jetzt bringe ich uns beide um".

Unbekannten Mann gewürgt

Schließlich die letzte Tat der Anklage: In der Nacht zum 19. Januar 2020 soll der Angeklagte mitbekommen haben, dass ein Mann vor der Wohnung aufgetaucht war. Er soll der Frau Lebensmittel gebracht haben, deren Verfallsdatum kurz vor dem Ablauf war. Von hinten sei er an diesen Mann herangetreten und habe ihn gewürgt. Die Ehefrau ging dazwischen, es kam zum Handgemenge. Dabei soll der Angeklagte seine Frau gegen ein Auto geschlagen haben. Der unbekannte Mann soll sich in sein Auto gesetzt haben und weggefahren sein.

Der Angeklagte sitzt nicht in U-Haft, und so hat es ein wenig gedauert, bis die Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Verhandlung begann. Vor Gericht bestreitet er die Vergewaltigungen und auch größere Gewalttätigkeiten.

Angeklagter erinnert an 21 Jahre Ehe

Er leitet seine Aussage mit der Erinnerung an 21 Jahre Ehe ein: "Alles war schön und gut. Ich habe hart gearbeitet." Irgendwann habe er gemerkt, dass mit seiner Ehe etwas nicht mehr stimme. Seine Frau sei abends oft weg gewesen, und so habe er vermutet, dass sie etwas mit einem anderen Mann angefangen habe.

Deshalb habe er tagsüber mal sein Handy in der Wohnung gelassen - mit eingeschalteter Sprachaufzeichnung. Als er die Aufnahme später anhörte, vernahm er aus seiner Sicht eindeutige Hinweise. So habe seine Frau mal "Hallo, mein Schatz" gesagt. Andere Äußerungen hätten sexuelle Anspielungen enthalten.

Er gibt zu, sie aus dem Kinderzimmer gezogen zu haben. Der Grund: "Die Kinder sollten das nicht mitbekommen." Auch dass er wütend war, räumt er ein. Viel mehr aber nicht, vor allem keine Vergewaltigungen. Seine Frau bleibt bei ihrer Vernehmung allerdings bei den Vorwürfen. Der Prozess wird fortgesetzt.