Essen. Zwei spektakuläre Gelsenkirchener Mordfälle sind jetzt rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH hat die lebenslangen Haftstrafen bestätigt.
Zwei spektakuläre Gelsenkirchener Mordfälle sind jetzt rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall "Mord ohne Leiche" die Revision ebenso verworfen wie bei den tödlichen Schüssen auf einen SEK-Polizeibeamten. Damit müssen sowohl der Krefelder Michael S. (47) als auch der Gelsenkirchener Thomas K. (30) ihre lebenslange Haftstrafe absitzen.
Michael S. hatte seine 35 Jahre alte Freundin, die Gelsenkirchenerin Anna Smaczny, am 23. Juni 2019 in seine Krefelder Wohnung gelockt und ermordet. Ihr Leichnam blieb bis heute verschwunden. Als Motiv bestätigte der Bundesgerichtshof jetzt die von der VI. Strafkammer als Schwurgericht angenommene Beweiswürdigung: Aus "Wut und Rache" hatte er sie umgebracht, weil sie es gewagt hatte, sich von ihm zu trennen.
Auch Sicherungsverwahrung bestätigt
Kein Problem hatten die Karlsruher Richter mit der vom Essener Gericht festgestellten besonderen Schwere der Schuld und der verhängten Sicherungsverwahrung. Auch in diesen Punkten verwarf es die Revision des Angeklagten, dessen Verteidiger Freispruch gefordert hatten. Michael S. war bereits 1999 vom Duisburger Landgericht zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Opfer war eine frühere Lebensgefährtin, die ihn ebenfalls verlassen hatte.
Am 15. Dezember vergangenen Jahres hatte der Essener Richter Martin Hahnemann von der "höchsten Strafe, die nach deutschem Recht möglich ist". Wichtigstes Indiz im Urteil gegen Michael S. waren ein Foto und ein Video. Beide hatte der Mörder selbst angefertigt. Sie zeigen ihn mit unwürdigen Handlungen über der am Boden liegenden Leiche. Anna Smaczny ist auf den Aufnahmen nackt mit einer Plastiktüte über dem Kopf.
SEK-Polizisten im Einsatz erschossen
Beim Polizistenmord hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Urteil der II. Essener Strafkammer als Schwurgericht angegriffen. Beide blieben erfolglos. Thomas K. hatte aus seiner Gelsenkirchener Wohnung heraus mit Rauschgift und Waffen gehandelt. Ein SEK-Kommando sollte deshalb am frühen Morgen des 29. April 2020 seine Wohnung stürmen und durchsuchen.
Der 29-Jährige hatte die Beamten aber frühzeitig bemerkt und aus der geöffneten Tür heraus zwei Schüsse abgegeben, die einen 28 Jahre alten Polizisten trafen. Er starb noch am Tatort.
Motiv: Hass auf Polizisten
Am 22. Dezember 2020 hatte das Essener Gericht den Gelsenkirchener wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Als Motiv stellte es "Hass auf Polizisten" fest. Richter Jörg Schmitt: "Der Beamte ist Opfer eines Polizistenhassers geworden, der gegen staatliche Institutionen ist. Weil Polizisten natürlich auch Menschen sind, ist der Angeklagte ein Menschenfeind." Das Gericht ordnete ihn der rechten Szene zu. Als Mordmerkmal nahm es niedrige Beweggründe an.
Die von Staatsanwältin Sonja Hüppe eingelegte Revision rügte, dass das Gericht nicht das weitere Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat" festgestellt habe. Die Essener Richter hatten darauf verzichtet, weil der Rauschgifthandel längst enttarnt worden sei, es also nichts mehr zu verdecken gegeben habe. Diese Argumentation teilte der BGH.
Die Verteidiger Siegmund Benecken und Victor Berger hatten das Urteil ebenfalls angegriffen. Ihrer Ansicht nach hatte der Angeklagte aus Notwehr geschossen, weil er irrtümlich einen Angriff durch Rocker gefürchtet habe. Dafür hatte schon das Essener Gericht keinen Anhaltspunkt gesehen. Der 4. Strafsenat in Karlsruhe schloss sich dem an.