Düsseldorf. Nach der Erhöhung der Kinderkrankentage gingen privat Versicherte, Landesbeamte und Selbstständige zunächst leer aus. Nun hilft NRW auch ihnen.
Die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen erhalten wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 mehr Sonderurlaub zur Betreuung ihrer Kinder. Dies hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen.
Die Landesregierung legt außerdem ein Landesprogramm auf, damit auch selbstständig oder freiberuflich tätige Eltern einen Anspruch auf Betreuungstage erhalten. „Die Regelungen gelten auch dann, wenn die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geöffnet sind, aber an die Eltern appelliert wird, die Kinder nicht betreuen zu lassen“, hieß es in einer Mitteilung.
Rückwirkend zum 5. Januar
Landesbeamte können laut einer Mitteilung der Ministerien für Inneres und Familie pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr. Wie bisher können die Tage auch weiterhin zur Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder gewährt werden. „Ergänzend können die Tage nun auch bewilligt werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen coronabedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen können.“
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Die Regelung werde über eine Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW umgesetzt. Diese gelte nur für das Jahr 2021 und trete rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.
Zuvor hatte das Land NRW bereits mitgeteilt, dass es in der Corona-Pandemie auch freiberuflich oder selbstständig arbeitende Eltern betreuungspflichtiger Kinder entlasten. Das Landeskabinett hat ein Hilfsprogramm zur finanziellen Entschädigung privat versicherter Eltern mit Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren beschlossen. Das teilte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am vergangenen Donnerstag im Familienausschuss des NRW-Landtags mit.
Kinderkrankenschein: Auch Selbstständige können Entschädigung beantragen
Zwar habe der Bund die Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern verdoppelt, die ihre Kinder zuhause betreuen. Bei privat oder freiwillig Versicherten, Selbstständigen oder Freiberuflern sei aber „eine Lücke hinterlassen“ worden, sagte Stamp. Diese will das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt werden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien.
Demnach werden laut Stamp für all diese Elterngruppen in NRW zehn Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage 92 Euro. Anträge können ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Anträge gelten ebenfalls rückwirkend zum 5. Januar.
NRW-Familienminister Stamp verteidigt Kita-Öffnungen im Corona-Lockdown
Stamp hält an der grundsätzlichen Öffnung von Kitas und Kindertagespflege fest. Im Schnitt sind die Kitas in NRW derzeit zu etwa 37 Prozent ausgelastet, mancherorts ist die Inanspruchnahme auch deutlich größer. Der Familienminister forderte die Eltern auf, "Eigenverantwortung und Solidarität" zu üben und immer dann, wenn es möglich sei, Kinder selbst zu betreuen.
Die Landesregierung steht bei der Kinderbetreuung zu den Verabredungen zwischen Bund und Ländern bis zum 14. Februar. (mk/dpa)