Die Katzen-Musterverordnung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hat viel Hohn und Spott geerntet. Einige Formulierungen erinnern die Landtagsopposition an Geschichten aus Schilda. Die bemerkenswertesten Passagen:

  • "Schmerzen, Leiden und Schäden sind alle körperlichen Zustände bei Katzen, die negativ vom Normalzustand abweichen."
  • "Sofern Tiere versterben, ist dies ebenfalls zu berücksichtigen, weil der Tod als der größtmögliche Schaden zu werten ist."
  • "Im Sinn der Verordnung ist eine gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird."
  • "Frei lebende Katze ist eine solche Katze, die die Gewohnheit abgelegt hat, zu ihrer Haltungsperson zurückzukehren und die diese auch nicht mehr als ihre Katze verfolgen will."
  • "Unkontrollierter freier Auslauf ist die Bewegung der Hauskatze außerhalb geschlossener Wohnräume, die ausschließlich von ihrem eigenen Willen gesteuert wird."
  • "Derjenige, dem eine Katze zugelaufen ist, gilt als Haltungsperson, wenn er die Katze nicht innerhalb von zwei Wochen bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Fundbüro) gemeldet (...) hat."
  • "Habhaftwerdung meint das Ergreifen, Auflesen, Einfangen in Lebendfallen usw. freilebender Katzen oder Freigänger, durch das die agierende Person in die Lage versetzt wird, sie der jeweiligen Maßnahme zuzuführen."