Münster. Verbeamtete Lehrer, die auf Klassenfahrt gehen, dürfen ihre Reisekosten vom Land NRW zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Konkret ging es um einen Lehrer aus dem Sauerland, der Kosten für eine Klassenfahrt nach Italien geltend gemacht hatte.

Verbeamtete Lehrer
in Nordrhein-Westfalen
haben einen Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten
für eine Klassenfahrt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen am Mittwoch. Im Oktober hatte bereits das
Bundesarbeitsgericht einen vom Land geforderten Verzicht auf eine solche
Vergütung für unwirksam erklärt. Das Schulministerium kündigte eine Änderung der
Regelung an.

Der Lehrer eines Gymnasiums aus dem
Sauerland hatte 2008 vor einer Studienfahrt nach Italien in einem
Antragsformular per Ankreuzen auf eine Reisekostenvergütung verzichtet. Nach der
Fahrt forderte er die Erstattung von 334 Euro. Als das Land die Zahlung
ablehnte, erhob er Klage. Der Mann hatte schon in erster Instanz Recht bekommen.
Dagegen war das Land in Berufung gegangen.

NRW verlangte bislang eine Verzichtserklärung von Lehrern

Die Richter am OVG entschieden, die von Lehrern abzugebende
Verzichtserklärung stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Land verstoße
in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es Klassenfahrten systematisch
von einem Verzicht der Lehrer auf Erstattung der
Reisekosten abhängig mache.

Mit dieser Begründung hatte im Oktober bereits das
Bundesarbeitsgericht einer Lehrerin aus NRW eine Erstattung der Reisekosten
zugesprochen. Das NRW-Schulministerium teilte mit, das Urteil richte sich gegen
eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. "Das Schulministerium wird die
Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln", kündigte eine Sprecherin
an. Dazu würden die Begründungen der beiden Urteile ebenso berücksichtigt wie
die Praxis in anderen Bundesländern. (dapd)