Marl/Herne. Die RAG AG versucht alles, um etwa 1 350 Mitarbeitern einen reibungslosen Übergang in andere Stellen zu schaffen. In sechs Jahren wird die deutsche Steinkohle ihren Betrieb endgültig einstellen.

Noch gut sechs Jahre sind es, bis die deutsche Steinkohle ihren Betrieb endgültig einstellt. Die in Herne beheimatete RAG AG, vom Gesetzgeber mit der Abwicklung beauftragt, tut eine Menge, um für rund 1 350 Mitarbeiter einen reibungslosen Übergang in andere Stellen zu schaffen, weil sie noch nicht die rentenrechtlichen Voraussetzungen erreicht haben, um über die Anpassung in den Ruhestand zu wechseln.

Von Informationsgesprächen bis hin zu Einzelgesprächen

Das reicht von Informationsveranstaltungen,  die sich auch mit der Vermittlung in andere Stellen beschäftigen, über Gespräche in größeren und kleineren Gruppen bis hin zu Einzelgesprächen über ein weit über hundert Seiten starkes Regelwerk, das die Modalitäten der Abwicklung bis zum 31. Dezember 2018 enthält. Jeder RAG-Arbeitnehmer hat vertragsrechtlich den Anspruch, in dieses Regelwerk Einsicht zu nehmen. Diese Einsicht war, wie jetzt ein mit Rechtsanwalt Kuhlmann klagender Mitarbeiter vor der Kammer von Arbeitsgerichtsdirektor Kröner in Herne einräumte, zeitlich auch nicht begrenzt.

Bisher 22 Klagen

Gleichwohl kam es bisher zu 22 Klagen, weil der Anwalt aus Dortmund die Meinung vertritt, dass seine Mandanten nicht zu  „einseitig gefärbten“ Info-Veranstaltungen gehen müssten, die nur das Ziel hätten, „sie schnell loszuwerden.“ Bei der Einsichtnahme, zu der trotz vereinbarter Einzeltermine anfangs ganze Gruppen erschienen, wären die „Einsichtnehmer“ im Einzelfall auf das Hausrecht verwiesen und mit „gewaltsamer Entfernung“ bedroht worden. Diese Behandlung rechtfertige sogar ein „Leistungszurückbehaltungsrecht“ der Arbeitnehmer, wie der Anwalt nicht nur vortrug sondern das sogar per Urteil „festgestellt“ wissen wollte, diesen Antrag aber jetzt als „nicht ganz so ernst gemeint“ wieder zurückzog.

Unterstützung von Betriebsräten und Gewerkschaften

Das Gericht versuchte vergeblich, der Klägerseite deutlich zu machen, dass die RAG AG mit ihrem Maßnahmenkatalog schon wesentlich „mehr tut, als sie eigentlich muss“. Dabei werde sie unterstützt von Betriebsräten und der Gewerkschaft. Denen hatte der Anwalt unterstellt, sowieso mit der RAG AG „nur an einem Strang zu ziehen und nur das Kollektiv“ und nicht den einzelnen Arbeitnehmer im Auge zu haben. Trotz der von RAG-Anwältin Dr. Clemens mit konkreten Terminen belegten Einsichtnahmen, die selbst die Kläger einräumen, bestand Rechtsanwalt Kuhlmann auf Urteilen und wurde allein letzte Woche in zwei Kammern sechsmal abgewiesen. So hatte er auch beantragt, das Regelwerk der Abwicklung auf Wunsch den Klägern und damit ihm in Kopie auszuhändigen. (AZ 2 Ca 1970/12, 4 Ca 2018/12 u.a.)