Berlin. Der Beschluss der historischen Schützenbruderschaften, schwule Schützenkönigspaare zu verbieten, muss von der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes geprüft werden: Das fordert Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Günen. Die Haltung gehöre auf den Misthaufen der Geschichte.
Nach dem Beschluss der historischen Schützenbruderschaften gegen ein öffentliches Auftreten homosexueller Königspaare hat der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck eine Überprüfung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefordert. Die Haltung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) gehöre „historisch gesehen auf den Misthaufen der Geschichte“, kritisierte Beck am Montag in Berlin. Die Schützenbrüder wollten „eine Scheinrealität aufrecht erhalten, in der Schwule stumm und möglichst unsichtbar bleiben sollen“.
Die Bundesvertreterversammlung des BHDS hatte am Sonntag in Leverkusen beschlossen, dass homosexuelle Schützenkönige und ihre Lebensgefährten in der Öffentlichkeit nicht als Königspaare auftreten dürfen. Der mit 450 Ja-Stimmen bei 28 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen gefasste Beschluss bedeutet nach Angaben eines Sprechers, dass der Lebensgefährte eines schwulen Schützenkönigs zwar im traditionellen Schützenumzug mitgehen darf. Beide dürften aber „nicht in der Rolle des Königspaares“ auftreten.
Gleichgeschlechtliche Königspaare „mit der christlichen Tradition nicht vereinbar“
„Das öffentliche Auftreten als gleichgeschlechtliches Königspaar ist mit der christlichen Tradition der Bruderschaften nicht vereinbar“, hieß es dazu in einer Pressemitteilung des katholischen BHDS. Zugleich unterstrich der Verband, Homosexuelle hätten „in den Bruderschaften ihre Heimat“. „Sie haben alle Pflichten und Rechte, einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu erringen.“
Beck kritisierte die Beschlüsse als „Diskriminierung pur“. „Schwul sein gern, schwul leben nein“, laute die Quintessenz der Schützenbrüder. Die Welt habe sich seit den 1960er Jahren aber auch in der katholischen Provinz weitergedreht. „Schwule und Lesben können heute selbstbewusst und mit Segen des Staates gegen derartige Diskriminierungen vorgehen.“ (afp)