Wuppertal. Die Streife als “Scharia-Polizei“ in Wuppertal geht nicht vor Gericht. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot durch Islamisten liege nicht vor.

Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal ist nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab (AZ: 22 KLs 27/15). Von den grell-orangen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah-Police" sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch habe der Schriftzug keine Assoziationen zu reellen polizeilichen Kleidungsstücken geweckt.

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Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet habe. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch Wuppertal patrouilliert. Der Auftritt hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Die Scharia ist das islamische Recht.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal kann gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen. Sie hatte den neun Beschuldigten vorgeworfen, sich durch das Tragen der Westen mit dem Polizei-Schriftzug strafbar gemacht zu haben. (dpa)