Duisburg/Düsseldorf..
Kein Prozess um die Loveparade-Tragödie mit 21 Toten – so hat es das Landgericht Duisburg im März beschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hält das für falsch und hat sich nun der 750 Seiten starken Beschwerde der Duisburger Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Begründung der Beschwerde sei umfassend und überzeugend, so die Generalstaatsanwaltschaft. Ob das Drama vom 24. Juli 2010 doch noch verhandelt wird, entscheidet das Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Doch das wird dauern, stellte Behördensprecher Andreas Vitek gestern klar. Für eine Entscheidung müsse das Gericht sämtliche Unterlagen noch einmal bewerten. Vitek: „Da den Angeschuldigten zunächst eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen ist, wird die Bearbeitung der Beschwerden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.“ Es seien auch rund 40 Beschwerden von Nebenklägern eingegangen.
Das Landgericht Duisburg hatte die Anklage nicht zum Hauptverfahren zugelassen, weil nach seiner Auffassung das zentrale Beweismittel „nicht verwertbar“ war. Das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still leide „unter gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln“.