Düsseldorf. Seit Dienstag gibt es einen Erlass der Landesregierung: Großveranstaltungen sollen abgesagt werden. Durchführen müssen das die Behörden vor Ort.

Wegen des Coronavirus sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich abgesagt werden - oder ohne Zuschauer stattfinden. Das sieht ein am Dienstag beschlossener Erlass der Landesregierung mit entsprechenden Weisungen an die Kommunen vor.

Erlass der Landesregierung: Großveranstaltungen absagen

Demnach sollen große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen zunächst abgesagt werden. Nach aktueller Erkenntnislage gebe es keine Schutzmaßnahmen, die einen geringeren Eingriff bei gleicher Wirksamkeit böten, erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Es müsse genau überlegt werden, was verzichtbar sei. Schulunterricht oder der Öffentliche Personennahverkehr seien unverzichtbar, um das gesellschaftliche Leben nicht lahmzulegen.

Zuständig für die Durchführung des Erlasses seien die Behörden vor Ort, erklärte die Landesregierung. Die Verantwortlichen in den Kommunen könnten Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen, das geplante Ereignis verlegen oder ohne Zuschauer durchführen lassen.

Viele Großveranstaltungen in NRW müssen abgesagt werden

In NRW stehen derzeit mehrere Großereignisse an: Allein in der Kölner Lanxess-Arena sind in den nächsten beiden Wochen Konzerte der Rockband AnnenMayKantereit, von Musiker James Blunt und von Alt-Star Carlos Santana geplant. In der Arena haben bis zu 20 000 Menschen Platz.

Zur Eindämmung der Corona-Infektionen können die örtlichen Behörden auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen absagen, wenn es besondere Risiken gibt. Auch darauf weist der Erlass ausdrücklich hin. Eine solche individuelle Einschätzung zu Schutzmaßnahmen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts seien aber auch bisher schon möglich. Risiken könnten etwa die Zusammensetzung der Teilnehmer, die Intensität der Kontakte oder bauliche Gegebenheiten sein.