Castrop-Rauxel.. Mieter haben nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr das Recht der Mietminderung. Christian Vester vom Deutschen Mieterbund Dortmund sieht dadurch ein Grundrecht der Verbraucher verletzt.
Den geplanten Änderungen im Mietrecht steht der Deutsche Mieterbund äußerst skeptisch gegenüber. Christian Vester vom Deutschen Mieterbund Dortmund, der für den Mieterschutzverein in Castrop-Rauxel berät, sagt über den Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat: „Das geht an der Realität vorbei.“
Hochgesteckte Klimaschutzziele könnten zu Lasten der Mieter gehen
Denn die hochgesteckten Klimaschutzziele, die die Bundesregierung durch die Mietrechtsnovelle erreichen will, sieht der Deutsche Mieterbund als nachteilig für Wohnungsmieter an. Künftig werde es Vermietern leichter gemacht, so genannte Luxussanierungen — als energetische Modernisierung getarnt – durchführen zu können. Denn Häuser sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft weniger Energie verbrauchen und müssen auf einen gewissen energetischen Standard gebracht werden. Das sieht die Mietrechstnovelle unter anderem vor. Diese Sanierungen würden unter nicht duldbaren Umständen durchgeführt, moniert der Mieterbund.
Der Hintergrund: Lässt ein Vermieter sein Haus aus Energiespar-Gründen modernisieren, sollen Mieter nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr das Recht der Mietminderung haben. Drei Monate lang müssen Mieter demnach Einschränkungen wie Baulärm, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und damit einhergehender Verdunkelung der Wohnung oder gar Ausfall der Heizungsanlage und Unterbrechung der Warmwasserversorgung dulden und weiterhin ihre volle Miete zahlen.
Eine Modernisierung geht immer mit einer Mieterhöhung einher
„Das ist nicht einzusehen“, sagt Rechtsassessor Christian Vester und sieht durch die neuen Vorgaben ein Grundrecht der Verbraucher verletzt. Galt in solchen Fällen bislang, dass Mieter aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten ihren Mietpreis mindern konnten, soll diese Möglichkeit erst drei Monate nach Sanierungsbeginn in Kraft treten können. „Das Mietrecht würde dadurch empfindlich gekürzt, ohne dass es einen entsprechenden Ausgleich gebe“, sagt der Fachmann.
Mehr noch: Dem Argument von Seiten der Politik, dass die Mieter schließlich nach vollendeter Sanierung von den sinkenden Nebenkosten durch eine gedämmte Fassade oder neue Fenster profitieren würden, hält Vester entgegen, dass eine Modernisierung immer mit einer Mieterhöhung einhergehe und die Mieter daher doppelt getroffen wären. Zuerst müssten sie klaglos drei Monate lang die Beeinträchtigungen der Modernisierungsmaßnahmen am Haus dulden und im Anschluss auch noch eine höhere Miete zahlen. „Das ist nicht einzusehen“, so Vester.
Vielmehr schaffe die Bundesregierung mit der neuen Regelung nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes ein Grundrecht der Verbraucher in Teilen ab. Niemand müsse 100 Prozent zahlen, wenn die Gegenleistung nicht zu 100 Prozent erbracht wird – weder im Kaufrecht oder Reiserecht noch bei Handwerkerverträgen – heißt es von Seiten des Mieterschutzvereins.
Gegen Mietnomaden
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf neue Regelungen für säumige Mieter, so genannte Mietnomaden, vor. Demnach sollen Eigentümer künftig schneller Räumungs- und Zahlungsforderungen durchsetzen können. Liegen Vermieter und Mieter miteinander im Streit, kann das Gericht künftig anordnen, dass die säumige Miete bis zur Klärung des Streits hinterlegt wird.
Zudem sollen Eigentümer ihren Mietern fristlos kündigen können, wenn diese keine Kaution hinterlegen. Dabei, so sagt Christian Vester vom Mieterschutzverein, kämen die gefürchteten Fälle mit Mietnomaden deutlich seltener vor, als es die Wahrnehmung des Themas annehmen ließe. „Das ist Augenwischerei, die Zahlen dazu sind gering“, so der Rechtsassessor. Letztlich ginge ein Eigentümer ein übliches Geschäftsrisiko ein, wenn er einen Mietvertrag schließe und sich dann herausstellt, dass der Vertragspartner nicht solvent genug sei, um die Miete zu zahlen. Generell bewertet der Deutsche Mieterbund den Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung als unausgewogen und zum Nachteil der Mieter wirkend.
Kontakt zum Mieterschutzbund:
Der Deutsche Mieterbund, der auch für Castrop-Rauxel zuständig ist, sitzt mit seiner Geschäftsstelle an der Obere Münsterstraße 1.
Sprechzeiten sind montags von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 17 Uhr, mittwochs von 13 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 von 15.30 Uhr. Zusätzlich gibt es eine Telefonsprechstunde: Immer Mo., Di. und Fr. von 11 bis 12 Uhr. Donnerstags bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.
Erreichbar sind Christian Vester und seine Kollegen unter der Telefonnummer (0 23 05) 3 42 22.