An Rhein und Ruhr. In einigen Kommunen sind Coronatests doppelt so lang gültig wie in Nachbarorten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine einfache Erklärung.
Wer zum Friseur oder in ein Geschäft möchte, muss in vielen Städten und Kreisen in NRW einen Coronatest vorweisen. Je nach lokaler Inzidenz können Bürgerinnen und Bürger auch unter bestimmten Auflagen Theater oder Fußballstadien besuchen. Immer vorausgesetzt - falls nicht geimpft oder genesen: ein negatives Testergebnis aus einer der etwa 6.000 Teststellen in NRW. Verwirrung gibt es jedoch um die Gültigkeitsdauer.
Einige Städte und Kreise – darunter der Kreis Wesel - vermelden, die Coronatests seien neuerdings 48 statt 24 Stunden gültig. Andere Kommunen bleiben bei der 24-Stunden-Begrenzung. Doch woher wissen Bürgerinnen und Bürger, welche Regelung in ihrer Stadt gelten?
NRW: Immer mehr Städte und Kreise unter Grenzwert
Die Antwort: Entscheidend ist der Sieben-Tage-Wert. „Liegt die Inzidenz stabil über 100, greift die Bundesnotbremse“, erklärt eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS). Dort sei festgelegt, dass in allen betroffenen Kommunen ein Coronatest maximal 24 Stunden gültig ist.
Immer mehr Städte und Kreise haben aber einen konstanten Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 100. Mit der Folge, dass für diese Kommunen nicht die Bundesnotbremse, sondern die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten. Darin sei nach Angaben des MAGS eine Gültigkeitsdauer der Coronatests von 48 Stunden vorgeschrieben.
Corona-Tests sind im Kreis Wesel 48 Stunden gültig
Ob Bürgerinnen und Bürger ihren Test also einen oder zwei Tage nutzen können, hängt von der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche ab. Da der Kreis Wesel konstant unter dem Grenzwert 100 liegt, gilt hier die 48-Stunden-Regelung.