Essen. Rapper Bushido darf einen Essener Journalisten nicht mehr als “Missgeburt“ beleidigen, urteilte jetzt das Essener Landgericht.
Der Berliner Rapper Bushido darf den in der Rapperszene bekannten Essener Journalisten Rooz in seinem Song "King Sonny Black" nicht mehr als "Missgeburt" beleidigen. Das entschied am Donnerstag das Essener Landgericht in einem Verfahren auf einstweilige Verfügung.
In dem neuen Stück von Bushido will der Musiker gleich mehrere Männer aus der Rapperszene dissen, also verächtlich machen. Mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte der 41 Jahre alte Journalist aus Essen versucht, mehrere Passagen aus dem neuen Song zu untersagen. Weil er nur in einem Punkt gewann, muss er drei Viertel der Gerichtskosten tragen.
Persönlichkeitsrecht gegen Kunstfreiheit
Stephan Weber, Vorsitzender der 4. Essener Zivilkammer, hatte schon beim Gütetermin am 6. August erklärt, dass vieles, was eigentlich beleidigend ist, von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Deshalb sei streng abzuwägen zwischen den Persönlichkeitsrechten des Journalisten Rooz und der Kunstfreiheit des Musikers Bushido.
Weber: "Der Rap ist eine spezielle Kunstform, die von Grenzverletzungen lebt. Die juristische Frage ist: Wie weit darf die Kunst gehen."
"Missgeburt" überschreitet die Grenze
Bei einer Zeile des Songs ist die Grenze für die Kammer aber eindeutig überschritten. Da singt Bushido über Rooz: "Es gibt schon viel zu viele von euch Missgeburten." Für das Gericht ist das eine eindeutige Anspielung auf eine körperliche Behinderung des Essener Journalisten.
In seinem Urteil erinnerte das Gericht an die Gesetze zur Rassenhygiene in der Nazizeit. Die im Grundgesetz geschützte "Würde des Menschen" sei eine direkte Reaktion darauf. Auch vor diesem Hintergrund sei die Anspielung im Bushidosong nicht hinzunehmen. Sollte der Rapper den Journalisten noch einmal in dieser Form beleidigen, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Haft.
Andere Zeilen blieben unbeanstandet
Andere Passagen, etwa die von Bushido angedrohten Schläge mit der "orthopädischen Fußeinlage" von Rooz, untersagte das Gericht nicht. In einem weiteren Punkt wies das Gericht den Antrag des Journalisten aus formalen Gründen zurück. Da hatte Bushido "gedisst", die Erbgutinformationen von Rooz seien "ein Haufen Sch...".
Dagegen kann Rooz, älterer Bruder des ebenfalls aus Essen stammenden Rappers Sinan G., durchaus in einem Hauptsacheverfahren vorgehen. Für das beschleunigte Verfahren auf einstweilige Verfügung greife dieser Punkt aber nicht, sagte Weber. Denn über die Gene des Journalisten hatte Bushido schon in einem früheren Song vor einem Jahr abgelästert. So eilbedürftig könne ein Verbot der Zeile dann wohl nicht sein, meinte die Kammer.