Essen. Üble Beleidigungen sind in der Rapperszene üblich. Jetzt geht ein Essener Rap-Journalist vor Gericht gegen Bushido vor.
Ein Essener Journalist aus der Rapperszene versucht mit Hilfe des Landgerichtes Essen, dem Berliner Rapper Bushido mutmaßlich beleidigende Passagen aus einem neuen Song zu verbieten. Er fühlt sich durch dessen Formulierungen in einem nicht mehr hinzunehmenden Maße angegriffen.
Jetzt muss die 4. Zivilkammer über den Antrag auf einstweilige Verfügung entscheiden, den der in der Szene als Rooz bekannte Journalist Roozbeh Farhangmehr eingereicht hat. Der 41-Jährige stört sich daran, in einem neuen Bushido-Song als "Missgeburt" bezeichnet zu werden. Auch, dass laut Song seine "Erbgutinformationen ein Haufen Sch..." seien. Eine weitere von Rooz beanstandete Passage: "Und wenn ich irgendwann auf Rooz einschlage, nehm’ ich seine orthopädische Fußeinlage. Für mich seid ihr beide Witzfigur’n.
Ich würde eure Mutter f..., doch es gibt schon viel zu viele von euch Missgeburten."
"Starker Tobak" in der Szene üblich
"Starker Tobak", findet auch Stephan Weber, Vorsitzender der 4. Zivilkammer. Offenbar hat der 50-Jährige sich intensiv in das Thema eingearbeitet. Denn er weiß, dass diese Art von Auseinandersetzungen, in der Szene auch "Battle-Rap" genannt, durchaus üblich ist. Und so hat die Kammer herausgefunden, dass auch Rooz als Kläger schon einige Spitzen in Richtung Bushido veröffentlicht hat. Das Ganze sei von Interaktion geprägt, beide reagierten über die sozialen Medien mit entsprechenden Äußerungen.
Weber spricht als Beispiel "Kopf abreißen" an, führt auch die US-Variante des Gangsta-Rap an, die oft noch härtere Worte finde. Kurz und in den Worten des Richters: "Das ist manchmal sehr drastisch, aber üblich."
Bushido fehlt im Saal
Er spricht vor allem Rooz an, der mit seiner Anwältin Pooth persönlich anwesend ist. Bushido fehlt, ihn vertritt die Berliner Anwältin Bezzenberger. Er hat im Moment viel mit seiner Rolle im Abou-Chaker-Prozess zu tun, seine Frau erwartet zudem Drillinge.
So umreißt Richter Weber also vor allem für den juristischen Laien Rooz die rechtliche Problematik. Es sei ein Abwägungsprozess zweier Grundrechte: Einerseits die Persönlichkeitsrechte des Klägers, dessen Würde zu schützen sei. Auf der anderen Seite die Kunstfreiheit.
Rap als spezielle Kunstform
Auch dieser Rap sei "eine spezielle Kunstform, die von Grenzverletzungen lebt", erklärt Weber. Die üblichen gesellschaftlichen Regeln seien beim Rap außer Kraft gesetzt. Die juristische Frage sei: Wie weit darf die Kunst in diesem Fall gehen?
Der Begriff "Missgeburt" könne eine "schwerwiegende Verletzung" sein, die untersagt werden könne. Das müsse die Kammer aber noch abschließend beraten. Schläge mit der orthopädischen Schuheinlage des Klägers nimmt die Kammer offenbar nicht so ernst, auch wenn Bushido damit auf eine Behinderung von Rooz anspiele.
Eine gütliche Einigung vorzuschlagen, wie es in diesem Stadium von den Gerichten erwartet werde, scheide in diesem Fall wohl aus, meint Weber. Das sehen die beiden Parteien auch. So zieht die Kammer sich zur Beratung zurück. Wann ein Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.