Essen./Düsseldorf. Der 17-jährige Essener, der in der Düsseldorfer Altstadt einen Jugendlichen verletzt hatte, bekam Bewährung. Düsseldorf muss er meiden.

Mit einer Mini-Machete hatte der 17 Jahre alte Essener auf einen Gleichaltrigen in der Düsseldorfer Altstadt eingestochen. Im Gefängnis bleibt er deshalb nicht. Die XXV. Essener Jugendstrafkammer verurteilte ihn zwar zu zwei Jahren Jugendstrafe, gewährte ihm aber Bewährung. Ungewöhnliche Auflage: Er darf das Düsseldorfer Stadtgebiet für die nächsten zwei Jahre nicht betreten.

Damit will das Gericht ihn von Gangs fernhalten, mit denen er zuvor das Ausgehviertel der Landeshauptstadt unsicher gemacht hatte. Der Verdacht stand im Raum, dass seine Gruppe am 23. Oktober vergangenen Jahres Kinder bestohlen hatten.

Auf Kontrahenten eingestochen

Dabei soll sich eine andere Gruppe Jugendlicher eingemischt haben, zu der das spätere Opfer gehörte, ein 17-Jähriger aus Dortmund. In der Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppen soll der Angeklagte schließlich auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.

podcast-image

Er traf ihn an der Hüfte, verfehlte zum Glück wichtige Blutgefäße. Zufällig als Gast in der Altstadt anwesende Ärztinnen hatten ihm mit Sofortmaßnahmen das Leben gerettet. Lange Zeit konnte das Opfer sein Bein nicht mehr bewegen, erst kurz vor der Hauptverhandlung hatte sich sein Zustand verbessert.

Staatsanwaltschaft sah zunächst versuchten Totschlag

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als einen versuchten Totschlag angeklagt. Der 17-jährige aus dem Essener Nordviertel, der seit Februar in Untersuchungshaft saß, hatte die Tat zwar zum Prozessauftakt in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, dabei aber jede Tötungsabsicht verneint.

Dafür sah die Jugendstrafkammer tatsächlich keinen Beweis. Bereits am Donnerstag hatte sie den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen aufgehoben, weil sie nur noch von gefährlicher Körperverletzung ausging.

Staatsanwalt will vier Jahre Jugendstrafe

Dem folgte am Freitag in seinem Plädoyer auch Staatsanwalt Tahsin Bice. Er sah allerdings vier Jahre Jugendstrafe als angemessene Reaktion auf den Stich an.

Verteidiger Volker Schröder sah im Plädoyer des Staatsanwaltes einen "Antrag jenseits von Gut und Böse". Die bisher abgesessenen vier Monate Jugendstrafe seien beeindruckend genug, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten, sagte der Anwalt

Länger dürfe er aber nicht mehr sitzen, weil bekanntlich die Gefahr bestehe, unter den schlechten Einfluss anderer Gefangener zu geraten. Er forderte eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse.

Gericht erinnert an Erziehungsgedanken

Die XXV. Jugendstrafkammer, das hatte sie ja schon am Donnerstag signalisiert, beurteilte den Fall ähnlich wie der Verteidiger. Richter Markus Dörlemann betonte, im Jugendstrafrecht stehe der Erziehungsgedanke bei solchen Delikten im Vordergrund, nicht aber der Bestrafungsaspekt.

Der Angeklagte, der die Gesamtschule in der neunten Klasse mit einem Abgangszeugnis verlassen hatte, will jetzt einen Schulabschluss nachholen. Um am Berufskolleg angenommen zu werden, benötigt er aber eine Impfung gegen Masern, die er bisher nicht bekommen hatte.

Gericht ordnet Impfung gegen Masern an

Darauf ging das Gericht mit seinen Bewährungsauflagen ein. Er muss sich gegen Masern impfen lassen, ansonsten droht ihm doch noch ein Jugendgefängnis.

Ebenso ungewöhnlich das Betretungsverbot für die Landeshauptstadt. So will die Strafkammer verhindern, dass er erneut in schlechte Kreise gerät. Richter Dörlemann warnte ihn, dass das Gericht von einem Verstoß gegen diese Auflage schneller Kenntnis bekäme als ihm bewusst sei.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Das Düsseldorf-Verbot wird er verschmerzen können. Und die Stadt am Rhein wird bestimmt nichts dagegen haben.