Recklinghausen/Bochum/Warstein. Grausam soll ein Mann einen Bekannten ermordet haben. Das Opfer lag nach der Tat drei Tage tot in seiner Wohnung. Bis der Vater seinen Sohn fand.

Es war ein schauriges Verbrechen: Drei Tage lang lag ein 33-Jähriger tot in seiner Wohnung. Weil sich sein Vater Sorgen gemacht hatte, machte er sich zur Hohenzollernstraße in Recklinghausen auf. In der Wohnung fand er seinen Sohn blutüberströmt auf dem Boden liegend. Der 33-Jährige soll von einem Bekannten getötet worden sein. Verantwortlich dafür ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein inzwischen 40-jähriger Mann. Er ist nun vor dem zuständigen Bochumer Landgericht angeklagt: wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Grausam sei die Tat gewesen, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Täter habe zudem aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

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Laut Anklage waren das Opfer und der mutmaßliche Täter am 7. April des vergangenen Jahres in der Wohnung in Streit geraten. Es soll um Geld oder Heroin gegangen sein, dessen Herausgabe der Angeklagte von dem 33-Jährigen gefordert habe. Dann eskalierte die Situation: Der Angeklagte soll sein Opfer zunächst mit einem Antennenkabel gefesselt haben und den wehrlosen Recklinghäuser dann mit Schlägen und Tritten attackiert haben. Schließlich soll er zu einer Stehlampe gegriffen und sein Opfer damit im Gesicht und am Kopf malträtiert haben. Der 33-Jährige sei in Folge der massiven Verletzungen letztlich verblutet, so die Anklage.

Dringend Tatverdächtiger ist erheblich vorbestraft

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Eine Woche nach dem Fund der Leiche gelang es der Polizei nach intensiven Ermittlungen - die Staatsanwaltschaft hatte zudem eine Belohnung von 3000 Euro für Hinweise ausgelobt - den Verdächtigen festzunehmen. Bei dem Zugriff in Warstein waren auch Spezialeinheiten dabei. Der 40-Jährige ist erheblich vorbestraft - allerdings vorrangig wegen kleinerer Delikte wie Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung. 25 Voreintragungen listet das Bundeszentralregister insgesamt auf.

Mit der Anklage konnte sich die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Zeit lassen: Eigentlich sollten Verdächtige von ihrer Festnahme bis zum Prozessbeginn maximal sechs Monate in U-Haft sitzen. Für den Angeklagten ging es allerdings von der Untersuchungs- direkt in die Strafhaft. Nach Angaben des Bochumer Landgerichts verbüßt er derzeit noch bis Ende April eine ältere Haftstrafe wegen Beihilfe zum Diebstahl, vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Nach deren Ende schlösse sich gleich die nächste Freiheitsstrafe wegen eines anderen Delikts an.

Das Landgericht Bochum muss in einem nächsten Schritt nun über die Zulassung der Anklage in dem Mordfall entscheiden. Daher gibt es für diesen Prozess auch noch keinen Termin. Als wahrscheinlich gilt aber, dass die Verhandlung gegen den Mann noch während der aktuell laufenden Haftstrafe beginnt.

Update 11. September 2020: Das Bochumer Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt. Allerdings ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Nach Angaben eines Sprechers des Bochumer Landgerichts hatte der 40-Jährige die Tat bis zum Schluss des Prozesses bestritten und stets von einem "Unglücksfall" gesprochen.