Essen. Auch aus NRW reisen jede Saison viele Urlauber zum Skiurlaub nach Österreich. Diese Corona-Regeln müssen Skifahrer jetzt noch beachten:

  • Österreich gilt nicht mehr als Risikogebiet: Bei der Rückreise nach Deutschland gilt somit für Urlauber aus NRW die 3G-Regel.
  • Auch bei der Einreise nach Österreich gilt für Skifahrer aus NRW die 3G-Regel.
  • Wir haben die Regeln für einen Skiurlaub gesammelt.

Die Skisaison 2022  in Österreich läuft. Auch wenn die Zahl der Mitglieder aus NRW im Westdeutschen Skiverband seit 15 Jahren rückläufig ist (über 53.000), sind noch mehr als 40.000 Menschen im Skiverband organisiert. Und nicht nur die Skigebiete vor der Haustür (Skisaison 2021 Winterberg: Was Urlauber jetzt wissen müssen) sondern auch die in den Alpen laufen.

Skisaison in Ischgl hatte sich verzögert

Während die Wintersaison in Österreich im vergangenen Jahr größtenteils abgesagt wurde - nach Auflagen der Regierung durften Hotels und Innengastronomie nicht öffnen - hoffen die Skigebiete nun wieder auf eine Vielzahl an Touristen, darunter auch viele aus Nordrhein-Westfalen.

Der Wintersport-Ort Ischgl hat seine Skipisten wieder geöffnet. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt noch die FFP2-Maskenpflicht. In den Seilbahnen wird die Maske empfohlen. Restaurants und Lokale können ohne Nachweis betreten werden. Auch Apré-Ski-Bars dürfen wieder ganz normal öffnen.

Auch für den Zutritt zu den Bergbahnen und Liften ist kein Nachweis mehr erforderlich.

Folgende Regeln gelten bei der Einreise nach Österreich

Für die Einreise in Österreich gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Man muss also einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder einen aktuellen Testnachweis erbringen. Dieser darf maximal 72 Stunden (PCR) bzw. 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) alt sein.

  • Personen, keinen 3G-Nachweis erbringen können, müssen das Einreiseformular ausfüllen. So lange das negative Testergebnis nicht vorliegt, besteht eine Quarantänepflicht.
  • Schwangere und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel. Die Durchreise durch Österreich ist von den Regelungen nicht betroffen.
  • Das Einreiseformular muss nur noch von Personen ausgefüllt werden, die bei der Einreise keinen 3G-Nachweis erbringen können. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses besteht dann eine Quarantänepflicht.
  • Weitere Infos zu den EInreise-Regelungen finden sie hier.

Das gilt aktuell bei der Wiedereinreise nach NRW

Österreich ist nicht mehr als Hochrisikogebiet gelistet. Das heißt bei der Einreise in Deutschland, dass die Anmeldung wie auch die Testpflicht bei nachweisbarem 2G-Status entfällt. Impfausweis oder Genesenennachweis ist ausreichend. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) bei der Einreise vorlegen. Die Quarantänepflicht entfällt daher ebenfalls. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen 3G-Nachweis erbringen.

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