Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgenommen. Das Urteil gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig.
- Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder ist am Donnerstag vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Prozess wurde von einem großen medialen Interesse begleitet.
- Angeklagt war Christoph Metzelder wegen des Besitzes und Versands kinderpornografischer Bilder. Der 40-Jährige hatte während des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt. „Ich akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung“, sagte der Ex-Fußballprofi vor Gericht.
- Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück. Beide Seiten erklären Rechtsmittelverzicht.
Das Urteil gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit. Metzelder war am vergangenen Donnerstag wegen Besitzes und Weiterleitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Einen Tag nach dem Prozess hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft noch Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte am Freitag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Ob der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilgelegt wurde, blieb zunächst offen.
Urteil im Fall Metzelder: zehn Monate auf Bewährung
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess bereits am ersten Tag beendet.
In ihrer Begründung für das vergleichsweise milde Urteil führte Richterin Astrid Stammerjohann das Geständnis Metzelders positiv auf – der Angeklagte habe echte Reue erkennen lassen. Zudem sei die umfängliche Medienberichterstattung über den Fall bereits so etwas wie eine Vorabbestrafung des früheren Fußballprofis gewesen. Deswegen seien auch keine Geldauflagen verhängt worden.
Metzelders Anwalt erwägt gleichwohl, gegen das Urteil Revision einzulegen: In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er „für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden“, sagte Ulrich Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Sommer sieht unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt: „Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung.“
Metzelder vor Gericht: „Akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung“
Aus der Verlesung der Anklageschrift ging hervor, dass es sich bei den von Metzelder verschickten Bildern explizit um Kinderpornografie handelt. Auf den Bildern ist laut Anklage auch der Missbrauch von Kindern zu sehen.
Metzelder äußerte sich in der Verhandlung erstmals konkret zu den Vorwürfen. Es habe keine Übergriffe gegeben, und es seien auch keine geplant gewesen. „Ich habe an Dateien nur besessen, was ich verschickt habe“, sagte er vor Gericht. „Nichts basiert auf einer tieferen Neigung.“ In den Chats sei es ihm „um gemeinsame Grenzüberschreitungen“ gegangen.
Neben der strafrechtlichen Betrachtung gebe es eine moralische Schuld, räumte der 40-Jährige ein und sagte hörbar aufgewühlt: „Ich akzeptiere die Strafe und bitte um Vergebung. Ich werde damit bis ans Ende meines Lebens leben müssen.“
Ehemaliger Profi will Auszeichnungen zurück geben
Zum Prozessbeginn am Morgen hatte der Angeklagte selbst seine Vita vorgestellt und ausgeführt, stolz auf sein Engagement zu sein. Gleichzeitig kündigte er an, aus Respekt seine Auszeichnungen wie das Bundesverdienstkreuz und den Landesverdienstorden zurückgeben zu wollen. Das Bundesverdienstkreuz war ihm verliehen worden, weil er sich für die Rechte der Kinder mit seiner Stiftung so vorbildlich engagierte.
Metzelders Verteidiger führte aus, dass jährlich 18.761 Fälle dieser Art bundesweit bearbeitet würden – häufig ohne öffentlichen Prozess. Anwalt Heiko Klatt warf den Medien am Nachmittag wegen der umfangreichen Berichterstattung schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor. Diese sei zwischenzeitlich „nicht von einer mittelalterlichen Hexenjagd zu unterscheiden“ gewesen. Dies möge das Gericht beim Urteil strafmindernd berücksichtigen, bat der Verteidiger.
Metzelder musste durch die Vordertür ins Gerichtsgebäude
Metzelder musste durch die Vordertür ins Gerichtsgebäude. Bereits am frühen Morgen hatten sich rund 30 Fotografen und Kameraleute vor dem Gerichtssaal postiert. Die Verteidiger sollen die Richterin gebeten haben, dass er über die abgeschottete Vorführstelle der Gefangenen in Saal E 116 kommen könne, doch das wurde offensichtlich abgelehnt. Im Gerichtsgebäude warteten nicht nur Journalisten, sondern auch andere Prozess-Interessierte. Mehr als 16 Sitzplätze im Saal blieben ihnen allerdings nicht.
Christoph Metzelder, der ehemalige Fußball-Nationalspieler, in Gesellschaft, Politik und Kirche perfekt vernetzt, im Besitz von kinderpornografischen Bildern? Es konnte niemanden überraschen, wie groß das öffentliche Interesse an dem Fall ist.
Metzelder und seinen Anwälten war genau das freilich von jenem Septembertag 2019 an bewusst, da Ermittler ihn in der Sporthochschule Hennef aufsuchten und ihn über die Vorwürfe aufklärten, Handy, Computer und Laptop beschlagnahmten. Das hätte sich zweifellos dezenter regeln lassen, zumal neben der Polizei auch ein „Bild“-Reporter gleich mit von der Partie war.
Die ARD ließ die Zusammenarbeit mit Metzelder ruhen
So aber war der Vorfall sofort mit Fotos aus Hennef und Großbuchstaben plakativ in der Welt, Metzelder ließ die Ämter in der Stiftung ruhen, stieg aus der Marketingagentur aus, die er geführt hatte, und die ARD teilte mit, dass sie die Zusammenarbeit mit ihm als TV-Experten ruhen lasse. Die Durchsuchung bezeichnete der Angeklagte vor Gericht denn auch als Zäsur: Er lebe seitdem beruflich und privat zurückgezogen.
Dass die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt, gehört zu den Grundfesten einer funktionierenden Rechtsordnung – das öffentliche Bewusstsein allerdings ordnet sich dieser Spielregel nicht unter. Schon gar nicht, wenn es um Kinderpornografie geht. Das Urteil der Gesellschaft muss ein Beschuldigter in diesem Fall stärker fürchten als das des Gerichts.
Christoph Metzelder steht vor Gericht: Hier gibt es weitere Informationen
- Gefallener Held: Er ist der Held seiner Heimatstadt Haltern: Doch der Prozess um Kinderpornografie stellt ihre Liebe zu Christoph Metzelder auf eine harte Probe.
- Der tiefe Fall des Musterprofis: Der frühere Nationalspieler Christoph Metzelder wird angeklagt. Der Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie. Seine Karriere war beeindruckend.
- Metzelders Anwalt schießt zurück: Christoph Metzelders Anwalt hält es für gut möglich, dass dessen Handy gehackt wurde.
- Promi-Bonus für Metzelder? Einer Pressemitteilung, in der weder Name des Fußballers noch der Kinderporno-Vorwurf genannt wurde, gingen intensive Absprachen voraus.
Metzelders Anwälte bekämpften die Berichterstattung
Umso intensiver rangen Metzelders Anwälte im Streit mit Medien, Politik und Justiz bis zuletzt darum, Berichterstattung, wo es geht, zu verhindern. Mal gelang es ihnen, mal lenkten sie in ihrem Bestreben noch mehr Aufmerksamkeit auf den Fall. Mit ihrem wichtigsten Ziel scheiterten sie: den Prozess zu verhindern.
Ein Gespräch der Kronzeugin mit der „Zeit“ vor zwei Monaten richtete aus Metzelders Sicht den größten Schaden an, weil sie ihn darin detailliert und schwer belastete. Mit ihr hatte er ihren Angaben zufolge eine Nacht in einem Hamburger Hotel verbracht – und später, offenbar im Austausch über sexuelle Fantasien, Bilder per Whatsapp geschickt. Diese sollen in mindestens zwei Fällen expliziten Kindesmissbrauch zeigen.
Hauptbelastungszeugin sagte im Prozess gegen Metzelder nicht aus
Die 40-Jährige sagte im Prozess in Düsseldorf nicht aus, weil sie selbst eine Hauptverhandlung zu erwarten hat. Grund: Sie hat einen Strafbefehl gegen sich nicht akzeptiert. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hält ihr vor, Metzelder zum Verschicken der Bilder ermuntert zu haben.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von erst 300, dann 500 Euro hatte sie zunächst abgelehnt. „Weil sie sich nichts hat zuschulden kommen lassen“, beharrt ihr Anwalt Leon Kruse. Sie habe den Bildern zugestimmt, um Metzelder letztlich zu überführen. Im April erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch einlegte, bevor sie nun einlenkte.
Schon vor Prozessbeginn hatte Ulrich Sommer, einer von Metzelders Anwälten, in einem Interview mit RTL deutlich werden lassen, dass mit großen Kontroversen im Gerichtssaal nicht zu rechnen sein dürfte. In dem TV-Gespräch zeigte sich der Verteidiger um Schadensbegrenzung für seinen Mandanten bemüht und darum, die Anklage zu relativieren – die Existenz der Bilder räumte er ebenso ein wie die Feststellung, dass Metzelder wisse, dass er einen Fehler gemacht habe. Pädophil sei er aber nicht, es sei ihm wohl eher um den Kick der Grenzüberschreitung gegangen. Sommer bestätigte, dass Metzelder seit anderthalb Jahren auf eigenen Wunsch eine Therapie mache.
Er habe sich, sagte Metzelder vor Gericht, „in den letzten zwölf Monaten mit meinem Verhalten auseinandergesetzt“. Zu den Vorwürfen der Anklage sagre er weiter: „Ja, ich habe das getan, obwohl ich weiß, welch unerträgliches Leid das für die Kinder bedeutet.“ Das sei eine „Wunde, die nie heilen wird“. (mit afp, sid)