Der Vorwurf gegen Christoph Metzelder wirkt bleischwer. Warum wir trotz der Unschuldsvermutung jetzt vollumfänglich berichten - ein Kommentar.
Je widerlicher die unterstellten Taten sind, desto schlimmer wirkt eine Vorverurteilung. Und der Vorwurf, Kinderpornographie konsumiert und verbreitet zu haben, wirkt bleischwer – vor allem dann, wenn er sich gegen eine Person richtet, die derart prominent ist wie der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder.
Dass er sich in der Vergangenheit öffentlichkeitswirksam besonders für Jugendliche eingesetzt hat und sogar als Werbebotschafter „Schutzengel“ in einem Verein gegen Kinderprostitution tätig war, macht die Sache nicht besser.
Warum wir den Namen von Christoph Metzelder nun nennen
Umso wichtiger ist es daher, auf etwas hinzuweisen, was manche vor lauter Empörung nicht hören wollen: Bis zu einer rechtswirksamen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Das gehört zu den unumstößlichen Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates. In einem solchen Staat gilt allerdings noch etwas anderes: Die Öffentlichkeit hat das Recht, dass über Belange von öffentlichem Interesse frei berichtet wird. Dieses Recht steht in einem Spannungsverhältnis zu den Persönlichkeitsrechten Christoph Metzelders. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir erst jetzt seinen Namen nennen – übrigens sehr viel später als viele andere Medien. Denn erst jetzt wurde die Dimension der Vorwürfe bekannt, durch eine öffentliche Mitteilung des Düsseldorfer Amtsgerichts.
Anwälte wollten Berichterstattung verhindern
Bis dahin hatten die Anwälte Metzelders einen beispiellosen Aufwand betrieben, bundesweit allerlei Maulkörbe zu verteilen, und ihrem Mandanten damit letztlich keinen Gefallen getan. Sogar der NRW-Justizminister sollte daran gehindert werden, im Rechtsausschuss des Landtages über den Fall zu berichten – ein bislang einmaliger Vorgang. Nun brechen alle sorgsam errichteten Dämme.
Faires Verfahren durch die Justiz wichtig
Blicken wir also auf die Justiz. Und vertrauen wir darauf, dass in einem fairen Verfahren die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Das Wichtigste aber ist: Vergessen wir darüber die Opfer von Kinderpornografie nicht. Wer dieses Zeug verbreitet, vergeht sich an den Wehrlosesten in unserer Gesellschaft, die ein Leben lang darunter leiden. Kinderporno-Konsumenten gehören bestraft. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Urteils.