An Rhein und Ruhr. In NRW finden pro Woche nur knapp 2 Millionen Schnelltests statt. Die Verordnung regelt, dass jeder „mindestens“ einen Gratistest nutzen kann.

In den vielen Nachrichten geht ein kleines Wörtchen manchmal vielleicht unter. So ergeht es dem Wort „mindestens“. Während mancher Bürger davon ausgeht, dass er nur einmal pro Woche einen Gratistest in einem Testzentrum erhält, regelt die Bundestestverordnung indes: Testungen „können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden“.

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Doch die Bürgerinnen und Bürger in NRW scheinen sich nicht mehrmals testen zu lassen. „Im Moment haben wir rund 1,75 bis zwei Millionen Testungen pro Woche. Ließe sich jede Bürgerin, jeder Bürger einmal pro Woche testen, wären es rund 18 Millionen“, schreibt ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf Anfrage der Redaktion.

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Im Kreis Kleve werden Politikerinnen und Politiker gebeten, nur an Präsenz-Sitzungen teilzunehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Ein negativer Corona-Schnelltest gilt derzeit an Rhein und Ruhr auch oftmals als Eintrittskarte für Geschäfte oder Kultureinrichtungen.

Eine Überprüfung ist schwer

Und: Ob sich jemand einmal oder mehrmals pro Woche testen lässt, lässt sich schwer überprüfen. „Einen „Missbrauch“ durch ein maximal bürokratisches Verfahren mit bundesweiter Datenspeicherung, Versand von Bezugsscheinen o.ä. zu unterbinden, stünde in keinem Verhältnis zur Ersparnis und hätte die Einführung der Testungen maximal verzögert“, so der Ministeriumssprecher weiter.

Das Gesundheitsministerium appelliert an das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. „Wie in allen Feldern der Pandemiebewältigung kann das Virus nur aus einem Zusammenwirken von staatlichen Maßnahmen und persönlicher Verantwortung bekämpft werden. Wer ein auf mindestens „einmal wöchentlich“ ausgelegtes Angebot für tägliche Testungen missbraucht, wird letzterer nicht gerecht.“