An Rhein und Ruhr. Nach dem Ende der Maskenpflicht sind noch viele Fragen nicht geklärt. Vor allem eine einheitlichen Quarantäne-Regel fehlt, kritisieren Verbände.
Das Land NRW hat entschieden: Seit vergangenen Dienstag müssen Schülerinnen und Schüler keinen Mund-Nasen-Schutz mehr im Unterricht tragen. Doch gleich zu Anfang der neuen Verordnung ist die Verwirrung um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die damit auch einhergehende neue Quarantäne-Regelung an den Schulen groß: Laut neuer Corona-Schutzverordnung muss nicht mehr nur das Kind in Quarantäne, bei dem der Test positiv war. Auch für die engen Kontaktpersonen, in der Regel auf die unmittelbaren Sitznachbarn beschränkt, gilt „die Anordnung einer Absonderung“, heißt es aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung gehe das Ministerium davon aus, dass kein Schüler mehr eine Maske trägt. Die ersten Tage zeigen jedoch, dass viele Schülerinnen und Schüler die wiedergewonnene Freiheit nicht nutzen. Wie sieht die Quarantäne-Regelung also aus, wenn der Sitznachbar des infizierten Kindes doch eine Maske trägt?
Hierbei liege die „konkrete Ermittlung, Einordnung sowie Festlegung des weiteren Vorgehens für Kontaktpersonen der zuständigen Behörde vor Ort, die im Einzelfall entscheidet“. Dabei würden individuelle Parameter sowie das Infektionsgeschehen vor Ort Berücksichtigung finden. „Die zuständigen Behörden können somit auf ein erhöhtes oder ein reduziertes Infektionsrisiko reagieren.“
Land NRW gibt Städten keine einheitliche Quarantäne-Regelung vor
Bedeutet im Klartext: Das Land NRW gibt damit die Verantwortung an die Städte und Kreise ab. Eine einheitliche Lösung gibt es, resultierend aus der Antwort des Landes, ebenfalls nicht. Bei der Quarantäne gilt nämlich immer die Regelung des Wohnortes und nicht der Schule.
Ein Beispiel: Ein infiziertes Kind X kommt aus Duisburg und geht auch dort zur Schule, genauso wie sein rechter Sitznachbar Y, der einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Hier ist für beide Kinder klar das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg zuständig. Der linke Sitznachbar Z hingegen geht zwar auch in Duisburg zur Schule, wohnt aber im angrenzenden Kreis Wesel. Gilt im Kreis und der angrenzenden Stadt nicht die gleiche Regel, kann es sein, dass das Kind Y nicht in Quarantäne muss, weil die Regelung der Stadt es so vorsieht. Kind Z muss aber möglicherweise trotz Tragen einer Maske in Quarantäne, weil im Kreis Wesel andere Regelungen gelten als in der Stadt Duisburg.
Stadt Duisburg und Kreis Wesel prüfen im Einzelfall
Auf Anfrage der NRZ geben die Stadt Duisburg und der Kreis Wesel an, „je nach Konstellation die individuelle Situation zu beurteilen“. Ergebe sich bei der Ermittlung, dass die Maske durchgehend und korrekt getragen wurde, so werde keine Quarantäne für die Sitznachbarn ausgesprochen: „Durch die korrekt sitzende, durchgehend getragene Maske besteht nachgewiesen ein Infektionsschutz“, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Für den Kreis seien bestimmte Parameter entscheidend: Wurde ausreichend gelüftet? Hat das Kind wirklich durchgängig die Maske getragen? Pauschal könne man nicht sagen, ob ein Kind, das eine Maske getragen hat, nicht in Quarantäne kommt, sollte der Sitznachbar infiziert sein, heißt es von Seiten einer Kreissprecherin.
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Klarer ist die Regel in den Ruhrgebietsstädten Mülheim und Essen. „Sofern die Maske korrekt getragen wurde, haben wir das gleiche Infektionsrisiko wie vor den Ferien“, der Sitznachbar müsse dann nicht in Quarantäne, so Volker Wiebels, Pressesprecher der Stadt Mülheim. Vor den Ferien wurden bereits nur infizierte Kinder aus der Klasse genommen: „Wir werden hier genauso verfahren. Ziel ist es verhältnismäßig zu handeln um den Unterricht so wenig wie möglich zu unterbrechen.“ Auch Schüler, die in der Stadt Essen wohnen, müssen nicht in Quarantäne, wenn der Sitznachbar positiv getestet wurde, solange sie eine Maske tragen, teilt Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen, auf NRZ-Anfrage mit.
NRW-Schülervertretung stellt Forderung nach einheitlicher Lösung
Die Landesschülervertretung NRW sieht dies kritisch. Pia Sophie Kogler, Mitglied des Vorstandes, stellt klar: „Wir finden, es sollte keine Ausnahme geben. Wer weiß denn wirklich sicher, ob die Schüler die Maske wirklich durchgängig getragen haben? Wir plädieren dafür alle Sitznachbarn in Quarantäne zu schicken, ob Maske oder nicht. Die Regelung sollte für alle Städte in NRW einheitlich sein.“
Ganz so einfach scheint es für den Elternverein NRW nicht zu sein. Es sei schwierig eine einheitliche Regelung zu finden, sagt Vorsitzende Andrea Heck, weshalb sie die Entscheidung des Landes, jeden Fall einzeln zu betrachten, befürworte. Sie befürchte nämlich, dass Kinder in ihrer freien Entscheidung die Maske abzulassen, beeinträchtigt werden: Viele würden sich wieder gezwungen fühlen, die Maske aufzulassen, um im Fall der Fälle nicht in Quarantäne zu müssen.