Unruhen, Naturgewalten, Krankheit: Eine Reise kann aber nicht immer kostenfrei storniert werden
Die Urlaubsreise ist schon lange gebucht, bald geht es los. Doch plötzlich kann oder will man die Reise nicht mehr antreten. Weil man selbst oder ein Familienmitglied erkrankt ist. Weitere Gründe könnten Unruhen im Urlaubsland sein oder Naturgewalten. Doch nicht immer berechtigt Letzteres zum kostenlosen Reise-rücktritt wegen höherer Gewalt, warnt Professor Ronald Schmid, Experte für Reiserecht: „Diese Ereignisse müssen unerwartet aufgetreten sein.”
Die Grenzen sind fließend. Eindeutig sei der Fall bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, sofern diese nicht bereits vor Vertragsabschluss bestand. Unvorhergesehene Ereignisse können auch Überschwemmungen, Erdbeben oder Stürme sein. Soweit diese nicht zu erwarten waren: „Wer zur Hurrikan-Saison eine Reise in die Karibik bucht, muss sehr wahrscheinlich die Stornokosten zahlen, wenn ein solcher auftritt”, so Schmid. Auch bereits bestehende Unruhen, die sich ausweiten, werden wohl von den Reiseveranstaltern nicht als Stornogrund akzeptiert. „Wann es sich um höhere Gewalt handelt, entscheidet in letzter Instanz der Richter.”
Für eine kostenfreie Stornierung muss es nach Ansicht der Gerichte zusätzlich gegeben sein, dass die Reise durch ein Ereignis wohl wesentlich erschwert wird, erheblich beeinträchtigt oder zu einem unzumutbaren Sicherheitsrisiko werden kann. Es ist ratsam, sich sofort mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Häufig bieten diese aus Kulanz Umbuchungen an.
Erkrankungen oder andere im Lebensumfeld des Reisenden auftretende Ereignisse werden von den Veranstaltern grundsätzlich nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung der Reise akzeptiert. Dann könnte eine Reiserück-trittsversicherung einspringen. Auch hier gilt: Das Ereignis muss unerwartet eintreten. Das sei für alle wichtig, die chronisch krank sind, sich in einer Behandlung befinden oder diese vor Vertragsabschluss gerade hinter sich haben, betont Schmid. Manche Versicherungspolicen decken weitere Risiken ab, wie den Jobverlust. Manche sind allumfassend, manche decken nur bestimmte Fälle ab. Und: „Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste”, sagt der Experte.