Norderney. Wegen des starken Urlauberandrangs ist in der Stadt Norderney seit Montag auf vier besonders belebten Einkaufsstraßen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Außenraum Pflicht.
Durch die hohe Anzahl touristischer Gäste herrsche in diesen Straßen ein dichtes Gedränge, das dazu führe, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne, hieß in der zunächst bis 19. Juli geltenden Verfügung zur Begründung.
Zuwiderhandlungen gegen die Infektionsschutzmaßnahme gegen das Coronavirus würden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dem Niedersächsischen Städtetag waren bislang keine weiteren Kommunen bekannt, in denen die Maskenpflicht auch im Außenraum gilt. Die Maßnahme in Norderney sei mit Blick auf die Belegungsquote auf der Insel in der Hochsaison richtig. „Wenn Abstände nicht immer eingehalten werden können, ist es umso wichtiger, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, auch im Außenbereich“, sagte Hauptgeschäftsführer Jan Arning.
In der jetzigen Tourismussaison werde allein bei einer Tagesgästezahl von rund 4500 die Einwohnerzahl von 6 000 nahezu erreicht, erläuterte die Stadt Norderney. Hinzu komme die Zahl der Übernachtungsgäste mit 25 000 Personen pro Nacht und ungefähr 3,8 Millionen jährlich. (dpa)
Siehe auch: Allgemeinverfügung Norderney