Hannover. Der Absturz der Malaysia-Airlines-Maschine in der Ukraine treibt vielen Urlaubern die Schweißperlen auf die Stirn. Lässt sich ein bereits gebuchter Flug, der möglicherweise über das Krisengebiet führt, kostenfrei stornieren? Experten im Reiserecht geben Rat.

Dass eine Airline eine Route über ein Krisengebiet wählt, ist kein ausreichender Grund, um einen gebuchten Flug kostenlos stornieren zu können. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. "Eine diffuse Angst, dass da möglicherweise etwas passieren könnte, reicht den Gerichten als Grund nicht aus", erklärt Degott. Über Krisengebiete wie Israel, Ägypten oder Afghanistan finde der Flugverkehr schon seit Jahren ohne Zwischenfälle mit Passagiermaschinen statt.

"Anders liegt der Fall, wenn eine konkrete Bedrohung bekannt ist, die die Airline ignoriert." Unternehmen, die in der aktuellen Situation weiterhin über die Ukraine fliegen wollen, müssten damit rechnen, dass ihre Gäste bei einer Stornierung vor Gericht Recht bekämen.

Viele Airlines meiden den ukrainischen Luftraum bereits seit einigen Monaten, andere wie die Lufthansa haben angekündigt, ihre Flüge bis auf weiteres umzurouten.

Alle 298 Menschen an Bord der Malaysia-Airlines-Boeing auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur waren am Donnerstag (17. Juli) ums Leben gekommen, darunter 173 Niederländer und 4 Deutsche. (dpa)