Berlin. Touristen sollten im Urlaub besser auf den Kauf von tierischen Souvenirs oder Pflanzen verzichten. Wer wissentlich oder unwissentlich Tiere oder Pflanzen mitbringt, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, muss mit einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro rechnen.
Häufig werden Touristen im Ausland lebende Tiere zum Kauf angeboten. Vor allem Vögel, Reptilien und die Eier von Schildkröten sind beliebte Urlaubsmitbringsel.
Laien können in der Regel nicht beurteilen, ob es sich um geschützte Arten handelt, erläutert Ursula Bauer von der Aktion Tier. In einigen Fällen ist die Einfuhr nach Deutschland verboten, in anderen ist sie an strenge Auflagen geknüpft.
Wer wissentlich oder unwissentlich Produkte aus Tieren oder Pflanzen mitbringt, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, macht sich strafbar. In der Regel müssen Urlauber ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro zahlen, wenn der Zoll bei der Einreise illegale Souvenirs beschlagnahmt. Werden lebende Tiere oder Tierprodukte gefunden, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, warnt Bauer. (dpa)