Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Visumspflicht für türkische Staatsangehörige in Deutschland bestätigt: Wer als Tourist einreist oder Dienstleistungen wie eine ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt, braucht ein Visum. Einer Klägerin war dieses für einen Familienbesuch verweigert worden.
Türkische Staatsangehörige brauchen weiterhin ein Visum, wenn sie als Tourist nach Deutschland einreisen oder hier Dienstleistungen wie eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen wollen. Die Verträge zwischen der EU und der Türkei erlauben die Einführung einer Visumspflicht in solchen Fällen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg entschied (Az: C-221/11)
Die deutschen Behörden hatten der Klägerin ein Visum für den Besuch ihres Stiefvaters verweigert. Sie wollte deshalb ohne Visum einreisen und berief sich auf den im Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Türkei zugesicherten "freien Dienstleistungsverkehr", weil sie hierzulande auch Dienstleistungen in Anspruch nehmen wolle.
Ausnahme bei in der Türkei ansässigen Unternehmen
Dem Protokoll zufolge besteht für Türken nur dann keine Visumspflicht, wenn sie Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen. Mit dieser Erleichterung sollten die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei gestärkt werden.
Dieser vereinbarte freie Dienstleistungsverkehr bezieht sich laut EuGH aber nicht auf die "passive Dienstleistungsfreiheit": Türken, die in die EU nur Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, sind deshalb nicht berechtigt, ohne Visum in die EU einzureisen. (afp)