Stuttgart/Viersen. Die Insolvenz von Glauch Reisen betrifft rund 20.000 Urlauber. Verbraucher, die eine Reise bei dem Unternehmen gebucht haben, erhalten ihr Geld zurück. Auch für Urlauber, die sich auf Reisen befinden, ist in der Regel gesorgt.
Ist ein Reiseveranstalter insolvent, müssen sich Pauschalreisende in der Regel keine Sorgen um ihr Geld machen. Voraussetzung ist, dass sie einen Sicherungsschein haben. Er ist eine Versicherung gegen die Insolvenz des Veranstalters. Bei Urlaubern, die sich bereits auf Reisen befinden, übernimmt der Insolvenzversicherer die Kosten für Unterbringung und vor allem den Rücktransport, erklärt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Auch wer für die kommenden Wochen eine Reise gebucht hat, ist abgesichert. Können die Reisen nicht mehr wie geplant angeboten werden, bekommen Urlauber ihren bereits bezahlten Reisepreis erstattet. Im Fall einer Insolvenz kann zudem jeder Kunde kostenlos seine Reise stornieren. Die Ansprüche sind in diesem Fall an die Insolvenzversicherung zu richten. Seine Kontaktdaten finden sich in der Regel mit dem Sicherungsschein auf der Rückseite der Buchungsbestätigung.
Als Busreiseveranstalter an den Start gegangen
Am Donnerstag (12. September) hatte Glauch Reisen aus Viersen beim Landgericht Mönchengladbach Insolvenzantrag gestellt. Bereits in den vergangenen Tagen hatte es Berichte über Zahlungsprobleme des Unternehmens gegeben. Über die genauen Gründe ist nichts bekannt.
Nach Schätzung von Experten sind rund 20.000 Urlauber betroffen. Allerdings handelt es sich bei Glauch Reisen nicht um einen der großen deutschen Reiseveranstalter. Unter den Top 60 der Branche, die das Branchenmagazin "Fvw" jährlich ermittelt, taucht er nicht auf. Glauch Reisen war vor knapp 60 Jahren als Busreiseveranstalter an den Start gegangen. Zuletzt waren rund 30 Busse für ihn unterwegs. Daneben ist Glauch vor allem rund um das Mittelmeer als Reiseveranstalter aktiv.