Berlin.. Bei Bussen und Zügen gibt es so etwas längst. Künftig sollen auch Fluggäste eine Schlichtungsstelle zur leichteren Streitbeilegung bekommen. Nach langem Ringen sind manche Details aber noch offen.
Ein Start gestrichen, die Maschine überbucht, Ärger mit beschädigten Koffern: Wenn bei Flugreisen etwas schiefgeht und Passagiere mit Beschwerden auf Granit beißen, sollen sie künftig eine Schlichtungsstelle einschalten können.
Lange wollten die großen Fluggesellschaften nicht mitmachen - nun soll ein freiwilliges Modell kommen, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedete.
Was soll die geplante Schlichtungsstelle bringen?
Rund 3000 Verbraucher beschweren sich jedes Jahr allein beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Behörde kann aber nicht vermitteln, weshalb viele Fälle bei den ohnehin überlasteten Gerichten landen. Dabei eignen sich typische Ärgernisse am Flughafen gut für alternative Lösungsversuche, wie die Experten des Justizministeriums in ihrem Gesetzentwurf festhielten: "inhaltlich oft ähnliche und einfach zu beurteilende Sachverhalte mit vergleichsweise geringen Streitwerten".
Wie soll die Schlichtung funktionieren?
Greifen sollen die Neuregelungen für Ansprüche von Fluggästen, die vom 1. November an entstehen. Zunächst müssen sich Kunden nach wie vor direkt an ihre Airline wenden. Führt das binnen zwei Monaten zu keiner Verständigung, soll der Weg zur Schlichtungsstelle offenstehen.
Dabei ist eine Bagatellgrenze für Ansprüche von 10 Euro vorgesehen, die Obergrenze liegt bei 5000 Euro. Die Regelung gilt nicht, wenn die Firma das Ticket für eine Geschäftsreise gebucht hat. Pauschalurlauber kommen nur zum Zuge, wenn sie Geld von ihrer Airline zurückwollen und nicht vom Reiseveranstalter.
Wie soll die Schlichtungsstelle ausgestaltet werden?
Wie genau die neue Vermittlungsinstanz organisatorisch aussieht, ist vorerst offen. Die Gesetzespläne zielen auf eine privatrechtlich organisierte Stelle ab, die von der Branche selbst finanziert wird. Geschätzte Kosten: jährlich 1,2 Millionen Euro. Dass dies auf die Ticketpreise durchschlägt, sei aber nicht zu befürchten, erläutert das Ministerium. Denn sonst anfallende Gerichtskosten würden dadurch gespart - und einvernehmliche Lösungen dienten auch der Kundenbindung.
Soll an bestehende Schlichtungsstellen angeknüpft werden?
Schon seit Jahren wird vergeblich darum gerungen, dass sich die großen Airlines für Vermittlungsverfahren öffnen. Der bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die von 200 Verkehrsunternehmen wie der Bahn getragen wird, blieben sie bisher aber fern. Als erster beteiligt sich nun jedoch Europas größter Billigflieger Ryanair, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erfreut feststellt: "Das ist ein gutes Zeichen für alle anderen Airlines." Bei der SÖP ist die Rede davon, dass mit anderen deutschen und ausländischen Gesellschaften ebenfalls Verhandlungen "in einem sehr intensiven Stadium" liefen.
Warum wird eine Beteiligung für Airlines nicht Pflicht?
Verbraucherschützer und SPD dringen darauf, dass die ganze Branche mitmachen müsse, um ein Durcheinander der Anlaufstellen zu vermeiden. Die Verbände der deutschen und hier aktiven ausländischen Airlines haben dem Ministerium schon signalisiert, an einer freiwilligen Stelle mitzuwirken. Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt dieses Vorgehen: "Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz des Schlichtungsergebnisses und ist daher ein Erfolgsgarant." Für Fluggesellschaften, die partout nicht ins Boot wollen, soll das Bundesamt für Justiz zum Schlichter werden. Fällige Gebühr pro Verfahren für die Anbieter: 290 Euro. (dpa)